Darf ich mit 17 und im Besitz der Fahrerlaubnisklasse BF17 alleine zur Schule fahren?

4 Antworten

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit das man mit BF17 eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann um eine bestimmte Strecke ohne Begleitperson zu fahren. Voraussetzung dafür ist aber das Vorliegen einer besonderen persönlichen Härte für den Antragsteller.

Hier die grundsätzlichen Bedingungen die erfüllt sein müssen:

  • Es darf keine andere zumutbare Möglichkeit geben die Strecke zu bewältigen [z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaft/Mitfahrmöglichkeit, Mofa, Kleinkraftrad]
  • die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss in der Regel länger als 1,5Std pro einzelne Fahrt dauern
  • Mindestens 20km Entfernung zur Arbeitsstelle
  • MPU muss bestanden werden um zu klären das der Antragsteller die erforderliche Reife besitzt [Kosten ca.126€]

Ich denke nicht das Du mit einem Antrag Erfolg haben könntest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Du meist sicher mit dem Auto, oder? Also vorgezogene Zulassung zur Führerscheinsprüfung. Denn den Führerschein musst du natürlich dennoch machen.

Ich kannte mal n Mädchen, die hat mit 16 ihren Führerschein bewilligt bekommen. Aber die genauen Umstände weiß ich aber auch nicht mehr- nur dass die Mutter nicht mehr lebte.


GreysAnatomy99 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 17:04

Nein, das mein ich nicht, ich fahre momentan mit dem Bus und ich habe etwas von einer sondergenehmigung gehört

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guinan  18.09.2015, 18:47
@GreysAnatomy99

Mit dem Bus darfste auch schon als Erstklässler alleine fahren, wenn deine Eltern es dir zutrauen. Dafür brauchts keine Genehmigung.

@Crack es war eber so. Und einen Jungen, der mit 16 für vorzeitig erwachsen erklärt wurde kenne ich auch (was für ihn bedeutete, alleine wohnen zu dürfen auch gegen den Willen seiner Eltern)

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Crack  17.09.2015, 17:04

Ich kannte mal n Mädchen, die hat mit 16 ihren Führerschein bewilligt bekommen.

Aber nicht Klasse B - das ist in Deutschland unmöglich.

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Man muss doch doch mind 18 dafür sein davon hab ich nie was gehört nimm den bus sag dem lehrer oder so deine lage und dann passts

Hallo

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2008-Texte/fpx-08-10-536-BF17.htm

Rein theoretisch ist eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar.

Seit Einführung des BF17 scheint mir da die Vorgehensweisen der Fahrerlaubnisbehörden regional unterschiedlich zu sein, sodass es das beste ist, wenn Du einfach mal konkret unverbindlich bei der für Dich zuständigen FeB anfragst.

Tendenziell sind die Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung jedoch recht hoch.

Reine Bequemlichkeit genügt nicht, sodass ggf. auch eine deutlich verlängerte Fahrzeit inkauf genommen werden muss. Auch wirst Du darlegen müssen, weshalb Alternativen, wie bspw. die Fahrt mit einem Roller oder eine vorübergehde Unterkunft in der Nähe des Ausbildungsplatzes, nicht in Betracht kommt.

(§11 Abs. 3 FeV)

Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,

zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,

Die entsprechende MPU kostet 126,14€.