Fahren mit bf17 ohne Begleitperson?
Hallo Leute,
ich bin 17 Jahre alt und habe vor einer Woche meinen bf17 Führerschein bekommen. Da mein Vater (Begleitperson) für 5 Wochen nicht hier ist und ich in einem Monat 18 werde und allein fahren darf wollte ich euch mal fragen wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist von der Polizei angehalten zu werden. Ich habe kaum Geduld und möchte endlich Autofahren.
Also ist es schlimm wenn ich jetzt schon allein fahre ?
Danke im Vorraus :)
10 Antworten
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Hey,
also von Berufswegen muss ich dir natürlich von vornherein sagen: Lass es;)
Solltest du erwischt werden, droht dir der Verlust deines Führerscheins respektive deiner Fahrerlaubnis... und dann musst du länger als einen Monat warten, bis du wieder fahren darfst...
"Erwischt" werden kannst du auf mehrere Möglichkeiten: Es reicht, wenn ein Betrunkener bei Rot über die Ampel fährt und dich abschießt... auch wenn du zu 0% Schuld an dem Unfall hast, wirst du wegen dem Auflagenverstoß "Fahren ohne Begleitperson" von der Polizei belangt werden... das ist aber nicht das entscheidende: Entscheidend ist, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde dir ein Fahrverbot verpassen wird.
Das heißt, egal wie gut du zu fahren glaubst, auch durch das Fehlverhalten anderer, kannst du in eine sehr, sehr schwierige Situation kommen... vom gegebenenfalls fehlenden Versicherungsschutz mal ganz abgesehen.
Und zu deiner Frage, wie wahrscheinlich es ist kontrolliert zu werden: Glaub mir, wir kontrollieren bewusst die jungen Verkehrsteilnehmer, genau aus dem hier vorliegenden Grund;) Und in meiner "Streifenzeit" hab ich auch genug 17 Jährige erwischt, die ohne Begleitperson gefahren sind... und meines Wissens hat jeder von denen seinen Schein abgeben müssen...
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Wie kommst du drauf, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nicht widerrufen werden kann?
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b17-fuehrerschein/ Ab der Überschrift "Begleitetes Fahren: Ohne Begleitperson droht ein Bußgeld"
Unabhängig davon hab ich genug solcher Fälle erlebt, also kann ich als Quelle noch "persönliche" Erfahrung angeben.
"Fahrverbot" natürlich nicht, da hast du Recht, Fahrerlaubnisentzug wäre das richtige Wort gewesen.
Fehlender Versicherungsschutz ist kein Unsinn. Natürlich besteht hinsichtlich dem Strafrecht eine Versicherung, jedoch kann diese den 17 Jährigen in Regress nehmen, da Vertragsvorschriften, namentlich das Fahren mit einer Begleitperson, gebrochen wurden. Das heißt unterm Strich besteht zwar der Versicherungsschutz, jedoch kann es sein, dass der Jugendliche dennoch selber zahlen muss...
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Wie kommst du drauf, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nicht widerrufen werden kann?
wo soll ich denn das geschrieben haben?
du schreibst, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, und das ist falsch!
ich dagegen schrieb, dass sie widerrufen wird!
bei einem Entzug der FE muss ein neuer Antrag gestellt werden (mit allem drum und dran), dann bekommt er einen neuen Führerschein mit neuem Erteilungsdatum , beim Widerruf muss er nur das Aufbauseminar machen damit er seine Karte wieder bekommt
Fehlender Versicherungsschutz ist kein Unsinn.
leider doch
die Haftpflicht muss den Fremdschaden bezahlen
Das heißt unterm Strich besteht zwar der Versicherungsschutz,
aha, und warum schreibst du dann was anderes?
jedoch kann es sein, dass der Jugendliche dennoch selber zahlen muss..
um den Regress zu fordern muss eine Obliegenheitsverletzung vorliegen, die liegt aber nicht vor
und sollte ich mich wirklich täuschen wegen der Obliegenheitsverletzung (was ich aber nicht denke) kann die Versicherung nur bis zur Regressobergrenze
http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php
von 5000€ zurückfordern
und wie schnell diese 5000€ bei einem Unfall überschritten werden weißt du ja sicherlich selbst
wenn der Unfall also z.B 50 000€ Schaden beziffert bezahlt der 17jährige Fahrer nur 5000€ an die Versicherung bequem in Raten zurück, den Rest muss die Versicherung übernehmen
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Das mit dem Versicherungs-Regress ist interessant, bin als Polizist ja mit dem Zivilrecht nur am Rande bewandert, mein Hauptgebiet ist das Strafrecht, danke für die Erklärung:) 1:0 für dich
Zum Rest (von oben nach unten abgearbeitet, da meine Zitatfunktion gerade nicht funktioniert-.-):
Ja du hast Recht, sie wird widerrufen nicht entzogen. 2:0 für dich Wobei er ja das Aufbauseminar machen muss, wenn er das nicht macht... was passiert dann mit der Fahrerlaubnis?
Versicherungsschutz: Eine Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, daher kannst du nicht davon ausgehen, dass jeder diese hat... wer mit dem Auto unterwegs ist, hat aber zumindest eine Kfz-Versicherung.... daher würde ich sagen 3:1
Ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass er zahlen muss? Auch wenns "nur" 5000 € sind... also das hätte mir mit 17 weh getan. Also sag ich 3:2
Und somit hast du klar gewonnen, scheinst in dem Fall der kompetentere von uns beiden zu sein.
Daher Dankeschön für deine Ergänzungen und Berichtigungen und @Fragensteller: Halte dich an ginatilan :)
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wenn er das nicht macht... was passiert dann mit der Fahrerlaubnis?
dann bekommt er sie auch nicht mehr
und wenn die Frist dafür abgelaufen ist wird die Fahrerlaubnis entzogen
Versicherungsschutz: Eine Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung,
na, dann lese bitte noch einmal genau:
HaftPFLICHTversicherung
sie ist sehr wohl eine Pflicht, ohne diese Versicherung kannst du kein Fahrzeug anmelden
ich will auch nicht gewinnen:-), nur als Polizist musst du dich auch nicht mit dem ganzen Trara auskennen, ich bin froh dass es deinen Berufsstand gibt
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Ja, dass er sie dann nicht mehr bekommt hab ich kapiert^^ Aber ist die dann dauerhaft widerrufen oder wird die dann nach einer gewissen Frist eingezogen?
Argh, klar Haftpflichtversicherung fürs Auto... Autohaftpflichtversicherung... bin jetzt von der "normalen" ausgegangen. Dass das Auto irgendwie versichert sein muss ist klar:) Aber auch bei der Haftpflicht zählt eine Regressobergrenze? Wie treist... das ist mir wirklich komplett neu... aber ich lass mich gern eines besseren belehren.
Nein, zum Glück brauch ich nur das Verkehrs- und Strafrecht, sonst würde ich durchdrehen:) Da bin ich froh, dass es andere gibt, die das wissen... wie dich zum Beispiel:)
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oder wird die dann nach einer gewissen Frist eingezogen?
die Frist für das Aufbauseminar ist normalerweise ca. 3 Monate (wird aber von Fsst zu Fsst anders gehandhabt)
nach dieser Frist wird die Fahrerlaubnis für mind. 6 Monate eingezogen
Aber auch bei der Haftpflicht zählt eine Regressobergrenze?
nur bei der Haftpflicht!
bei Kaskoversicherungen (wie Teil-oder Vollkasko) würde der Fragesteller nichts bezahlt bekommen
Da bin ich froh, dass es andere gibt, die das wissen... wie dich zum Beispiel:)
es gibt hier noch eine Handvoll User die das wissen:-)
ein Polizist muss die Folgen einer Straftat/OwI nicht wissen, er muss nur wissen was für eine Straftat/OwI begangen wurde
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Hallo Sedat
Hier greift TBNR 248612
Sie führten ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person.
Ist ein A-Verstoß, gibt einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 70€.
außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen die du erst wieder bekommst wenn du ein Aufbauseminar (ca. 400€) gemacht hast.
die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre
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Solange du unter 18 Jahren bist, darfst du nicht alleine ohne Begleitperson (mit gültigem Führerschein) fahren! Baust du jetzt einen Unfall, ohne dass jemand dabei war oder richtig aufgepasst hat, wird dir der Führerschein abgenommen und du hast einige Zeit lang Fahrverbot!
Nicht umsonst ist es so geregelt, dass man unter 18 J. NUR mit Begleitperson fahren darf!
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und du hast einige Zeit lang Fahrverbot!
ein Widerruf und ein Fahrverbot sind zwei paar Stiefel
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LASS ES.......sonst bist du den Lappen eher los als dir lieb ist.
Wahrscheinlichkeitsrechnung hilft da nicht........habe 30 Jahre den Führerschein, bin jahrelang nie kontrolliert worden und in den letzten 2 Wochen gleich 3 Mal.
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Wenn Du erwischt wirst, oder wohl Möglich einen Unfall baust, hast Du ein Großes Problem, weil der Versicherungsschutz nicht mehr in vollem Umfang greift. Zudem wird der Führerschein aberkannt. Das ist Teuer, den dann wider zu bekommen. Für einen Monat, solltest Du Geduld Üben, Sonst fährst Du mit 18 Fahrrad.
das ist falsch
die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen, und wenn er innerhalb 3 Wochen das Aufbauseminar gemacht hat bekommt er nach 3 Wochen seinen Führerschein wieder
es gibt auch kein Fahrverbot
Unsinn