Mit 16 Schule Abbrechen?

MSAExtern  21.08.2024, 18:18

Im welchem Bundesland lebst du und hast du die Mittlere Reife?

EllisWelt 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 18:20

10te klasse absolviert, Rheinland- Pfalz

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-SchulGRP2004V22P60

Du hast die Schulpflicht erfüllt und könntest in der Theorie die Schule abbrechen. Eventuell bräuchtest du allerdings die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.


EllisWelt 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 18:37

dankeschön

MSAExtern  23.08.2024, 11:24
@EllisWelt

Danke für den Stern. Da du ein Gymnasium besucht hat, wollte ich dich fragen, ob du in die 11. Klasse versetzt wurdest? Falls nein, könnte es sein, dass du weiterhin schulpflichtig bist, weil du den qualifizierten Sekundarabschluss 1 bzw. die Mittlere Reife nicht bekommen hast. Aber mann kann auch ohne eine Versetzung in die 11. Klasse unter bestimmten Vorraussetzungen den qualifizierten Sekundarabschluss 1 bekommen.

Näheres kannst du hier lesen:

§ 75 Qualifizierter Sekundarabschluss I

(1) An der Realschule plus und an der Integrierten Gesamtschule erhalten Schülerinnen und Schüler nach Besuch der Klassenstufe 10 den qualifizierten Sekundarabschluss I, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Es werden die Noten der Leistungsebene E oder E1 zugrunde gelegt. Noten auf der Leistungsebene E2 werden um eine Notenstufe besser gewertet. Die Note „sehr gut“ kann nicht überschritten werden.

2. Grundsätzlich müssen in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen vorliegen. Unterschreitungen in bis zu drei Fächern sind zulässig. Bei einer Unterschreitung in einem Fach um eine Notenstufe ist kein Ausgleich erforderlich. Bei zwei oder drei Unterschreitungen der Mindestleistung oder bei einer Unterschreitung um mehr als eine Notenstufe müssen alle Unterschreitungen ausgeglichen werden. Ein Ausgleich ist nicht möglich, wenn in drei Fächern Unterschreitungen vorliegen und zwei dieser Fächer zur Fächergruppe Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik gehören.

3. Unterschreitungen in Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik können nur innerhalb dieser Fächergruppe oder durch die Wahlpflichtfachnote ausgeglichen werden. Wird eine Schülerin oder ein Schüler in mehr als einem Wahlpflichtfach unterrichtet, ist für den Noten ausgleich eine gemeinsame Note zu bilden.

4. Für den Ausgleich gilt: Die Note „mangelhaft“ kann durch die Note „sehr gut“, „gut“ oder zwei Noten „befriedigend“, die Note „ungenügend“ durch die Note „sehr gut“ oder zwei Noten „gut“ ausgeglichen werden. Zum Ausgleich können die Noten der Pflichtfächer, der Wahlpflichtfächer und der Wahlfächer Fremdsprachen, Naturwissenschaften und Informatik sowie mit Genehmigung der Schulbehörde die Noten weiterer Wahlfächer herangezogen werden.

(2) Auf dem Abschlusszeugnis wird vermerkt, dass die Schülerin oder der Schüler den qualifizierten Sekundarabschluss I erworben hat. (3) Am Gymnasium erhalten Schülerinnen und Schüler den qualifizierten Sekundarabschluss I mit dem Abgangszeugnis der Klassenstufe 10

1. des neunjährigen Bildungsgangs mit Versetzungsvermerk oder des achtjährigen Bildungsgangs mit Zulassungsvermerk oder

2. des neunjährigen Bildungsgangs ohne Versetzungsvermerk oder des achtjährigen Bildungsgangs ohne Zulassungsvermerk, wenn sie nach den Bestimmungen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 4 den qualifizierten Sekundarabschluss I erworben hätten; bei Gymnasien mit drei Pflichtfremdsprachen wird die zweite oder dritte Fremdsprache wie ein Wahlpflichtfach der Realschule plus behandelt. Absatz 2 gilt für das Abgangszeugnis entsprechend.

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.lsvrlp.de/kontext/controllers/document.php/644.27c907.pdf&ved=2ahUKEwiS-4a25YqIAxX__rsIHVG6DtAQFnoECCQQAQ&usg=AOvVaw3-DmvK4FhNfJPTtiQgfh5S

MSAExtern  23.08.2024, 11:27
@EllisWelt

Okay, dann hast du die Mittlere Reife und hast auch die Schulpflicht erfüllt :)

Von Experte notting bestätigt

Du bist minderjährig, du kannst die Schule nicht abbrechen. Wer noch nicht 18 Jahre alt ist unterliegt der Bildungspflicht.
Du kannst nach deinem Abschluss zwar die Schule verlassen, musst aber eine Ausbildung, ein Studium oder sonst eine Klasse der Berufsschule besuchen.


EllisWelt 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 17:51

danke

Solange du noch vollzeitschulpflichtig bist, brichst du gar nichts ab. Und schon gar nicht als Minderjähriger - da sind deine Erziehungsberechtigten für zuständig.

Wenn du nicht mehr vollzeitschulpflichtig bist, bist du dennoch aus der Schulpflicht noch nicht heraus. Entsprechend solltest du dann eine der verfügbaren Alternativen bereits in Aussicht oder gar vertraglich fest haben, sonst kannst du das ebenfalls vergessen.


EllisWelt 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 17:40

verstehe nicht warum man so passiv aggressiv schreiben muss:/, trotzdem danke

blackbarefoot  21.08.2024, 17:45
@EllisWelt

Der Antwortgeber schreibt wohl deswegen etwas schulmeisterlich, weil deine Frage doch schon etwas "herausfordernd" rüberkommt ...

EllisWelt 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 17:54
@blackbarefoot

mache teilweise über 10k im monat (JA, natürlich habe ich ein gewerbe und zahle steuern), habe meine eigene Brand, die super läuft, ich bin auf dem aktien- und kryptomarkt auch aktiv. Es ist nicht so, dass ich umsonst frage…

Wollte einfach mal eine klare Antwort haben, gehe schon seid einer Woche wieder zur Schule.

blackbarefoot  21.08.2024, 17:58
@EllisWelt

"Zur Not" ... geht auch beides ( noch ) eine gewisse Zeit nebenher - insofern^^ ...