Mit 16 , Freund in Hotel (19)?
Bin 16 und wollte fragen ob es geht dass ich in dem Alter mit einem Jungen (wir sind fast zusammen) eine Nacht im Hotel verbringen darf. Geht das? Er ist 19 also volljährig und ich halt minderjährig.
4 Antworten
Ja, das geht.
Gesetzlich bräuchte das Hotel bis 16 Erlaubnis deiner Eltern, weil sie sich sonst strafbar machen würden wg. § 180 StGB.
Wohlgemerkt, DIE würden sich dann strafbar machen. Nicht Du, und auch nicht dein Freund.
Aber das gilt eben sowieso nur bis 16. Du bist jetzt 16, also ist das für überhaupt niemanden mehr strafbar.
Es könnte natürlich theoretisch sein, dass das Hotel selbst darauf besteht, dass 16/17-Jährige nicht einfach so bei ihnen übernachten dürfen. Glaube ich nicht, aber da habe ich weder eigene Erfahrung, noch kenne ich diesbezügl. Gerichtsurteile.
Was ich aber weiß, ist, dass es insbesondere bei modernen preiswerten Hotelketten vermehrt üblich ist, auf den (teuren) Empfang möglichst zu verzichten.
D.h., z.B. bei den modernen B&B-Hotels ist es schlicht Standard, nicht am Empfang einchecken zu müssen (der auch nicht rund um die Uhr besetzt ist), sondern man kann auch mitten in der Nacht am Automaten einchecken und bezahlen, bekommt den Zimmercode, und verlässt das Hotel auch ohne auszuchecken ...
... darüberhinaus ist es dort übrigens sehr ruhig und die Doppelbetten sind groß und bequem. :)
PS: Bereits ab 14 dürfen dir deine Eltern übrigens auch den Sex nicht mehr verbieten. Und, sofern er nicht kriminell oder sonstwie eine Gefahr für dich ist, auch keine Beziehung zu einem Mann - egal ob der gleichaltrig oder bereits volljährig oder bereits erwachsen ist.
Leb also dein Leben, und werdet so glücklich, wie man nur sein kann! ;-)
Und mir wurde dein 2. Kommentar zuerst nicht angezeigt. :-/
Hier deswegen der Text:
§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren (...) durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub leistet, wird (...) bestraft (...) [außer] wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt;
hab doch gesagt, dass ich mich verlesen habe, also alles cool
LOL
Bekam nach dem Post deinen 2. Kommentar angezeigt, und habe meinen noch schnell geändert. Da warst Du aber fix ... =:-)
Alles cool! ;)
Nachtrag: So ist die Rechtslage in Deutschland. Allerdings dürfen in der Mehrzahl der europäischen Staaten Volljährige mit Ü14 eine sexuelle Beziehung haben, dicht gefolgt von Ü15 und im Rest Europas dann mit Ü16.
In der Türkei hingegen gilt eine Grenze von 18.
Wenn Dein volljähriger Freund das Zimmer mietet, ist daran überhaupt nichts auszusetzen. Dass Ihr danach nicht mehr nur "fast" zusammen seit, geht doch niemanden etwas an, außer den Zimmernachbarn.
Ohne Einverständnis ihrer Eltern ist daran sogar sehr viel auszusetzen! Sie ist minderjährig und darf so etwas nur, wenn die Eltern einverstanden sind!
Bei Minderjährigen haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn sie gegen den Willen der Eltern verreist, muss sie damit rechnen, dass die Eltern die Polizei einschalten.
Bei Minderjährigen haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Du möchtest dich informieren, was "Aufenthaltsbestimmungsrecht" überhaupt bedeutet. Offensichtlich weißt Du das nämlich nicht.
Wenn sie gegen den Willen der Eltern verreist, muss sie damit rechnen, dass die Eltern die Polizei einschalten.
Und die fragen dann: "Liegt der Verdacht einer Straftat vor? Nein? Nicht unser Problem!"
Wobei: Falschbehauptungen wären wiederum eine Straftat.
Und selbst wenn die Polizei eine Falschbehauptung glaubt oder zumindest nicht gleich verwirft: Das einzige was passieren kann, ist, dass die Polizei vorbeikommt (was sich etwas schwierig gestalten dürften, da der wirkliche Aufenthaltsort den Eltern ja nicht bekannt ist), die Jugendliche fragt, ob sie freiwillig hier und auch sonst alles in Ordnung sei, und dann wieder abzieht.
Und wenn die Eltern überhaupt nicht wissen, wo sich ihre Tochter aufhält und sie deswegen einfach als "vermisst" melden, dann wird der Polizist sagen: "Eine 16-Jährige? Wie lange wird sie denn vermisst? Ach, nicht zum heutigen Abendessen erschienen? Rufen sie in 2 Tagen wieder an, sollte sie sich bis dahin nicht gemeldet haben."
PS: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat hier keinerlei Bedeutung.
Das einzige, was hier Bedeutung hat, ist das Umgangsrecht. Das haben die Eltern ebenfalls bis 18.
Allerdings haben Minderjährige ebenfalls ein Umgangsrecht.
Und hier sticht das Umgangsrecht des Kindes das der Eltern aus.
Mit Absicht und aus guten Gründen.
Das geht nur, wenn deine Eltern einverstanden sind und dir eine Einverständniserklärung mitgeben.
Die werden niemals damit einverstanden sein, kann ich selber eine schreiben und dann die Unterschrift faken? Würde sowas auffallen habe sowas auch oft in der Schule gemacht
Ohne Einverständnis deiner Eltern ist das absolut verboten!
Willst du etwa Dokumentenfälschung begehen???
Dein Freund wird hoffentlich nicht so dumm sein und sich auf so ein Risiko einlassen! Wenn das Hotel oder deine Eltern die Polizei einschalten, dann wird ER zur Verantwortung gezogen!
Aber woher wollen sie es wissen dass ich es verfälscht habe?
Was ist das denn für eine unsinnige Argumentation?
Wie die die Fälschung bemerken, spielt doch gar keine Rolle! Es ist verboten - fertig!
Würdest du auch Ladendiebstahl begehen mit der Ausrede "Woher sollen die wissen, dass ich es geklaut habe?"
Ist dein Freund wirklich so dumm, dass er sich auf so was einlässt?
Wird ne romantische Nacht, wenn plötzlich die Polizei im Zimmer steht ;-)
Du brauchst keine schriftliche Einverständniserklärung. Und wenn deine Eltern nicht wissen, was du tust können sie auch nichts dagegen unternehmen, bis es lange vorbei ist.
kann ich selber eine schreiben und dann die Unterschrift faken?
Auf KEINEN Fall!
Aber die Antwort war ohnehin falsch.
dann wird ER zur Verantwortung gezogen!
Er begeht keine Straftat (genauer: NIEMAND begeht eine), weswegen auch niemand "zur Verantwortung gezogen" werden wird.
Du solltest dringend mal deine Rechtskenntnisse auffrischen, die wohl noch irgendwo aus der Mitte des letzten Jahrhunderts stammen - wenn überhaupt.
Wenn's rauskommt gibt's Zoff. Dein Freund ist dann am dransten, weil er schon volljährig ist. Lohnt sich's?
Dein Freund ist dann am dransten, weil er schon volljährig ist.
Das ist Unsinn, bzw. aus Hollywood-Filmen!
In Deutschland jedenfalls ist selbst z.B. 44 & 14 vollkommen legal.
Volljährig & minderjährig ist nirgendwo in Europa verboten.
Verboten ist das z.B. in der Türkei und in Teilen der USA, darunter eben Hollywood, Kalifornien ...
Ja, im Normalfall geht das.
Sie ist minderjährig - ohne Einverständnis ihrer Eltern darf sie das NICHT!
Ich hab nicht gesagt, dass sie es darf. Aber im Normalfall geht das. Ich war früher auch mit meiner minderjährigen Freundin im Urlaub (zwar mit Einverständnis der Eltern aber ohne schriftliche Einverständniserklärung) dort hat es niemand interessiert wie alt sie ist.
Heutzutage sind die Hotels da meistens viel sensibler und fragen nach und sichern sich ab, wenn irgendwas auffällig erscheint. Die Hotels wollen sich ja keinen Ärger ins Haus holen. Und da ihre Eltern es NICHT erlauben, muss sogar damit gerechnet werden, dass die Eltern die Polizei einschalten.
Und da ihre Eltern es NICHT erlauben
Die Eltern sind nicht (mehr) in der Position, darüber zu bestimmen. Das Recht schützt hier die Jugendlichen vor übergriffigen Eltern.
muss sogar damit gerechnet werden, dass die Eltern die Polizei einschalten
... was nur eine hohle Phrase ist.
Ich hab nicht gesagt, dass sie es darf
Fun fact: Sie darf. Er darf auch. Das Hotel darf. Die einzigen, die hier etwas nicht dürfen, sind die Eltern. Nämlich, es zu verbieten. Das ist ihnen verboten. 8-)
Wie kommst du denn auf §180 StGB?