Mir wurde gefälschte Ware verkauft Was soll ich machen?
Ich habe mir bei Ebay Kleinanzeigen neue Kopfhörer gekauft. Als diese ankamen, musste ich feststellen, das es gefälschte Kopfhörer sind. Das hat man unter anderem auch an der extrem schlechten Soundqualität gemerkt.
Was soll ich jetzt machen? Habe den Verkäufer geschrieben das es sich um Replica handele. Der hat mir geschrieben er weiß von nichts. Das alles so ist wie auf den Fotos abgebildet.
3 Antworten
Die erste Frage, die sich stellt ist, was genau stand in der Produktbeschreibung? Stand da eine Marke, der Hinweis auf originale? Oder bist Du nach den Bildern gegangen und es stand nichts von speziellen Kopfhörern drin? Im ersten Fall könntest Du eine Anzeige wegen Betrug machen, wenn Du nicht bekommen hast, was genau im Produkttext stand. Wenn nichts drin stand oder allgemein, und die Bilder tatsächlich die nachgemachten zeigen, dann hast Du wohl kaum eine Chance... Denn dann wurde nicht was anderes versprochen. Auf jeden Fall das Angebot alsAusdruck/PDF sichern, damit Du was in der Hand hast, wenn dort was anderes drin stand wie geliefert wurde...
Du hast immer noch nicht geschrieben, was genau im Text stand oder ob sie als originale beworben wurden. Wenn da nichts stand, dass es originale sind, wirst Du kaum chancen haben. Ich weiß nicht genau, wie es aussieht, wenn er einfach verschweigt, dass es Replica sind, aber auch nicht als originale bewirbt. In dem Moment hat er zumindest nichts falsch beworben, aber eben auch nicht aufgeklärt, was genau geliefert wird. Hier hilft Dir eine Rechtsberatung mit entsprechendem Fachgebiet. Wenn Du Rechtschutz hast, fordere Hilfe darüber ein. Wenn nicht, ist die Frage, ob der Wert der Kopfhörer eine Rechtsberatung und einen Rechtsstreit befürwortet, oder es als "Lehrgeld" abzuhaken ist.. Tatsächlich verbindlich kann Dir nur ein Anwalt helfen, bzw jemand, der die genaue Rechtslage kennt. Ich schreibe aus dem Bauch heraus...
Der Verkauf von Replicas ist auf Ebay Kleinanzeigen verboten. Man darf von einem originalen Artikel ausgehen.
Es stand nichts drinnen ob es Originale sind oder nicht. Das hießt man kann einfach z.B. ein gefälschtes iPhone was 80€ kostet für 1200€ verkaufen ohne das man dafür belangt wird.
Wie gesagt, ich bin kein Anwalt. 1:1 Fakeprodukte, die vorgeben, etwas anders zu sein, darf man nicht verkaufen. Wenn sie sich nur sehr ähnlich sind, aber abweichen und nicht als ein original beworben werden, bin ich mir nicht sicher, was da noch genau erlaubt ist und was nicht. Hier hilft aber auch kein Forum, sondern nur ein Sachverständigen und Gericht. Melde es an Ebay Kleinanzeigen, was genau vorgefallen ist und hole erst einmal von denen Infos zum möglichen weiteren Vorgehen, ggf wie gesagt noch eine Beratung zum genauen Sachverhalt von einem Anwalt. Das wirst Du hier nicht eindeutig klären können.
Per Überweisung. Und auch nur weil mir der Verkäufer seriös vorkam mit über 500 verkäufen.
Dann wird das schwierig.
Überweisungen lassen sich nur innerhalb eines ganz kurzen Zeitfensters zurückholen; aber spätestens wenn das Geld das Empfängerkonto erreicht hat, geht da absolut nichts mehr.
Weder Deine Bank, noch die Empfängerbank können dann noch irgendwas machen, auch wenn von Unwissenden leider immer wieder was anderes behauptet wird.
Hast Du auf ein deutsches Bankkonto, erkennbar am DE in der IBAN überwiesen?
Dann warte noch ein paar Tage ab, wenn dann nichts kommt, dann solltest Du Anzeige wegen Warenbetruges gegen den Bankkontoinhaber erstatten.
Das bringt Dir zwar Dein Geld nicht wieder, das musst Du entweder zivilrechtlich einfordern oder einklagen, es zeigt der Gegenseite aber, dass Du es ernst meinst:
https://www.online-mahnantrag.de/
Alternativ könntest Du auch das > Adhäsionsverfahren anwenden.
eBay Kleinanzeigen hilft Dir übrigens nicht, weil die außer einer Wegwerf-Mailadresse keinerlei weitere Daten ihrer Nutzer haben.
Und fürs nächste Mal:
Wenn du überwiesen hast, kannst du nur eine schlechte Bewertung abgeben.
Wenn du die sicher-bezahlen-Funktion genutzt hast, kannst du einen Fall eröffnen.
Anzeige wegen Betrug kann man dennoch erstatten, sofern der Artikel mit falschen Angaben angeboten wurde und der Verkäufer die Rückerstattung des Kaufpreises verweigert.
Jo. Das kann man natürlich machen, wenn es einem das wert ist.
Hast Du noch nie davon gehört, wie man in solch einem Fall vorgeht? Man geht ganz einfach zur Polizei...
An den Bildern sieht man das nicht. Es sind Replica. Von außen sieht man kein Unterschied zu den Originalen. Erst innen sieht man den Unterschied. Wie geht man in dem Fall vor? Habe ich dennoch Pech gehabt?