Mir hat eine fremde Person 23.000 € überwiesen, was soll ich machen und darf ich das Geld behalten?
5 Antworten
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Das Geld wurde dir sicherlich fälschlicherweise überwiesen und der Überweisende hat eine Herausgabeanspruch nach Paragraph 812 BGB:
§ 812 BGB Herausgabeanspruch: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
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Genau. Bei 23.000€ nicht unwahrscheinlich.
Er darf das Geld jetzt aber auch nicht einfach so ausgeben.
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Natürlich nicht, weil es dir nicht zusteht.
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Wenn die Überweisung aus Versehen erfolgte, z.B. weil die Person eine falsche IBAN benutzt hat, steht dir das Geld nicht zu, d.h. du darfst es nicht behalten.
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Einem geschenkten Gaul guckt man nicht ins Maul. Daher einfach nichts unternehmen.
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Ich würde mich auch nicht beschweren, wenn mir jemand 10.000€ in den Briefkasten wirft, oder?
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Träum weiter. Mit der 'Entschuldigung' kommst du vor Gericht nicht weit.
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Lass es auf dem Konto stehen. Wird ganz bestimmt zurück gefordert, wenn nicht einfach behalten.
Mir hat auch mal jemand um die 200€ überwiesen. Die wurden nie zurück gefordert.
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Nope keinesfalls, das darf man nicht behalten!
Aber nur wenn es gefordert wird.