Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung als Medizin-Student?

3 Antworten

Ich glaube sogar Ärzte frischen regelmäßig ihren Ersten-Hilfe-Kurs auf, da es immer neue Regelungen gibt, auch Tipps für den Umgang mit brennenden Autos oder nicht zu lösenden Gurten, Rufnummern, etc. gibt.

Mag sein, dass dein Fachwissen größer ist, aber dass heißt nie, dass du alles weißt und den einen Nachmittag kannst du dir wohl mal freinehmen und schauen, was die Leute sagen, die wirklich schon Praxiserfahrung haben bzw. die auch Notfallerfahrung haben. Ich glaube auch nicht, dass man "Kleinigkeiten" wie was tut ich bei Nasenbluten, Panikattacken, Atemnot bei älteren Menschen usw. im Medizinstudium behandelt, dafür ist keine Zeit.

Außerdem musst du vorallem auch nachweisen, dass du eine Herzdruckmassage 10 min am Stück durchgeführt hast und weißt, was zu tun ist.

Außerdem gibt es noch wichtigste Tipps für den zwischenmenschlichen Umgang in solchen Situationen- der wird dir im Medizinstudium auch nicht vermittelt.


gutefrage013  27.05.2022, 18:40

1. Natürlich lernt man im Medizinstudium Dinge über Atemnot oder Nasenbluten, dafür gibt es ja sogar eigene Fachrichtungen.

2. Die meisten Ärzte frischen ziemlich Sicher ihre Erste-Hilfe Kenntnisse leider nicht auf. Irgendwann kennen die sich auch nur noch in ihrer Fachrichtung wirklich gut aus, in den anderen eher oberflächlich.

0
Deepspace69 
Beitragsersteller
 07.03.2020, 02:01

"dass heißt nie, dass du alles weißt"

Tun die Dozenten in den Kursen auch bei weitem nicht.

"was die Leute sagen, die wirklich schon Praxiserfahrung haben bzw. die auch Notfallerfahrung haben"

Hab ich schon oft genug.

"Außerdem musst du vorallem auch nachweisen, dass du eine Herzdruckmassage 10 min am Stück durchgeführt hast und weißt, was zu tun ist."

Schonmal durchgeführt. 15 min im Praktikum 4x in echt.

"Nasenbluten, Panikattacken, Atemnot bei älteren Menschen usw. im Medizinstudium behandelt, dafür ist keine Zeit"

"Außerdem gibt es noch wichtigste Tipps für den zwischenmenschlichen Umgang in solchen Situationen- der wird dir im Medizinstudium auch nicht vermittelt."

Doch. Alles im Rahmen unseres Notfallmedizin-Praktikums 2 Wochen lang und weiterer Wahlfächer bereits vermittelt.

0
YSullivan  07.03.2020, 02:10
@Deepspace69

Was ist dann so schlimm daran einfach dahin zu gehen? Du kannst deinen Mitmenschen helfen und vielleicht auch ein paar Infos geben. Außerdem wirst du eventuell auf Themen aufmerksam, die die Mehrheit nicht weiß und kannst dann in deinem Umfeld (Familie, Freunde, etc.) Aufklärungsarbeit leisten und sie nochmal darauf hinweisen, wie man handeln muss. Besonders, wenn es sowieso Fälle in die Richtung gibt (Epilepsie, Herzleiden, usw.). Es wird dich vermutlich schockieren mit was für "Rettungsideen" der Durchschnitt ankommt..ob das ein Bruch wieder gerade schieben oder Säuglinge umdrehen und schütteln, wenn sie etwas verschluckt haben oder Puls am Brustkorb checken oder sonst was ist..Aber das könnte dir helfen und vor allem auch allen Mitmenschen helfen, wenn du dich da auch mit reinsetzt und Infos geben kannst (nicht den Kurs leiten) aber zumindest in Frage runden etwas den Anfang machst oder ähnliches. Ansonsten wenn du nicht willst..frag halt mal im Uni-Sekretariat nach ob, die dir so einen Wisch ausstellen können.

0
Deepspace69 
Beitragsersteller
 07.03.2020, 02:23
@YSullivan

"Was ist dann so schlimm daran einfach dahin zu gehen?"

Weil es halt Zeit kostet, die ich im Moment nicht habe. Und hätte ich sie, würde ich sie definitiv sinnvoller nutzen.

0
YSullivan  07.03.2020, 02:24
@Deepspace69

Dann frag wirklich einmal im Sekretariat nach oder vielleicht den Dozenten, der den Kurs "Notfall bla usw." geleitet hat oder frage Kommilitonen..du wirst wohl nicht der einzige sein, der einen Führerschein machen wollte.

1
Jeder Medizinstudent, der sich zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anmeldet, muss bis zu diesem Zeitpunkt den Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs erbringen. Der Erste-Hilfe-Kurs muss mindestens acht Doppelstunden umfassen und kann während der ersten zwei Jahre des Studiums absolviert werden.
Den Kurs kann man bei den gängigen Erste-Hilfe-Organisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Malteser Hilfsdienst e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe etc.) absolvieren. Am besten solltest du dich vor Ort per Anruf über die nächsten Termine informieren und auch gleich anmelden. Wenn du bereits in den letzten Schuljahren einen ausführlicheren Erste-Hilfe- Kurs mitgemacht hast (der Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ für den Führerschein reicht allerdings nicht aus), solltest du dich beim zuständigen Landesprüfungsamt erkundigen, ob dieser Kurs anerkannt werden kann.
Einige Medizinstudenten haben vorher eine medizinische Ausbildung durchlaufen und können sich diese als Nachweis für den Erste-Hilfe-Kurs anrechnen lassen, sofern die Erste Hilfe im Rahmen dieser Ausbildung unterrichtet worden ist. Dazu zählen z.B. Krankenschwestern/-pfleger, Schwesternhelfer, Pflegedienstleiter, Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten, Sanitätsausbildungen bei Behörden (Bundeswehr, Polizei, Bundesgrenzschutz, öffentliche Verwaltung). Auch in diesem Falle sollte man sich beim zuständigen Landesprüfungsamt erkundigen, ob die Anerkennung des Erste-Hilfe-Scheines in diesem Falle möglich ist.

https://www.medi-learn.de/humanmedizin/medizinstudium-vorklinik/artikel/erste-hilfe-schein-Seite1.php


Deepspace69 
Beitragsersteller
 06.03.2020, 22:18

es geht hier um.den Führerschein xD

0

§19 Abs 3 FeV:

Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer

1. ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,

2. ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder

3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold

vorlegt.

Deepspace69 
Beitragsersteller
 07.03.2020, 01:32

"ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,"
Wie cool! Also wenn ich das 1. StEx (Physikum) bestanden habe, brauche ich keinen 1. Hilfe-Kurs? Muss ich dann eine Kopie des Zeugnisses einreichen?

0
AldoradoXYZ  06.03.2020, 22:32

... da die Prüfungen noch nicht durch sind, reicht es wohl also nicht "zu studieren".

Gruß

0