Minijob noch nebenbei zum Vollzeitjob?

2 Antworten

Wenn es ein pauschal besteuerter Minijob ist kann der AG diese zwar auf dich umlegen, die Besteuerung und eine etwaige Erklärungsflicht begründet sich daraus nicht.

Wird der Minijob über die elektronischen Lohnsteurabzugsmerkmale (Steuerklassen) abgerechnet landet er in Steuerklasse 6 und es besteht Erklärungsflicht.

Wie der AG abrechnet entscheidet der AG.

Das stimmt nicht; ein Minijob tangiert deinen Vollzeitjob nicht. Ein Minijob wird vom Auftraggeber / Arbeitgeber pauschal versteuert. Du brauchst auch einen Minijob zum Beispiel nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

anTTraXX  11.09.2024, 22:19

Ein Minijob kann pauschal oder über die ElStAM abgerechnet werden, es obliegt dem AG wie er abrechnet.