Hallo :)
Hab heute ein Zulassungsbescheid von meiner Uni bekommen und da steht folgendes bezüglich der Immatrikulation, nur meine Frage ist, bedeutet es dass ich zur Fristwahrung schon mal alle Daten per email senden kann oder muss ich das unbedingt machen mit der email dann postalisch einsenden. Was ist mit den 6 Werktagen und beginnt am 3 Tag?? gemeint:
"Sehr geehrte/r Studienbewerber/innen, wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass Sie für den oben genannten Studiengang zugelassen worden sind. Die Immatrikulationsfrist beträgt sechs Werktage und beginnt am dritten Tag nach der Absendung der E-Mail über die Bereitstellung des Bescheides in Ihrem Nutzerkonto. Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist endet mit dem Ablauf des 15.02.2024 um 24:00.
Die Immatrikulation kann nur durch fristgerechte postalische Übersendung der aufgeführten Unterlagen erfolgen. Maßgeblich ist hier das Eingangsdatum an der Universität. Zur Fristwahrung können die Unterlagen vorab per E-Mail an xxxxxx [zensiert] übersendet werden:
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Diese vorläufige Zulassung erfolgt vorbehaltlich Ihrer in der Bewerbung gemachten Angaben. Sollten Versagungsgründe aufgrund Ihrer Angaben, bzw. Unterlagen vorliegen oder die entsprechenden Nachweise nicht vollständig oder die Immatrikulation nicht innerhalb der o.a. Frist vorliegen, ist eine Immatrikulation nicht zustande gekommen und der Zulassungsbescheid wird gemäß xxxxx Hochschulzulassungsverordnung unwirksam. Erst mit Erhalt Ihrer Studienunterlagen wird diese Zulassung automatisch endgültig."
Danke im Voraus