An zwei Hochschulen immatrikuliert?
Im Wintersemester 22/23 war ich an zwei verschiedenen Hochschulen in Bayern immatrikuliert, weil ich in einem Studiengang erst im Nachrückverfahren reingekommen bin. Es war ein zulassungsfreier und ein zulassungsbeschränkter Studiengang. Ich habe mich von einem erst im März exmatrikulieren lassen. Ich dachte, es wäre kein Problem, solange beide nicht zulassungsbeschränkt sind. Ich habe keiner Hochschule Bescheid gesagt. Aber jetzt habe ich Angst, dass sie es irgendwie herausfinden werden und dass es noch nachträglich Konsequenzen geben wird. Ist das überhaupt erlaubt gewesen? Und muss ich bei so einem Fall die Hochschulen oder Bafög kontaktieren?
1 Antwort
Rein formal ist die erste Immatrikulation die gültige. Wenn das also zufällig der Studiengang gewesen ist, in dem du jetzt noch eingeschrieben bist, hättest du zumindest in diesem Bereich Glück gehabt. Ist das nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass deine bisherigen Studienleistungen ungültig sind, da schon die Immatrikulation ungültig war.
Ich empfehle dir unbedingt, das abzuklären, aber zunächst nicht direkt mit der Hochschule (also etwa dem Immatrikulationsamt).
Viele Hochschulen bieten eine kostenlose Sozial- und Rechtsberatung an. Die Personen dort sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auf diese Art und Weise könntest du erst einmal einigermaßen verbindlich die Rahmenbedingungen klären. Manchmal geben die auch eine Art Gutschein aus, mit denen man zu unabhängigen Anwälten für eine Beratung gehen kann.
Gibt es das nicht oder sind Wartezeiten zu lang, dann wende dich an die Studienberatung. Auch diese unterliegt üblicherweise einer Schweigepflicht und darf keine personenbezogenen Daten oder Informationen weitergeben. Außerdem kann man da oft auch unangemeldet und damit anonym einfach zu den Sprechzeiten gehen.
Mach dir aber deswegen keine allzu großen Sorgen. Das ganze ist keine Straftat, sondern wird sich irgendwie klären lassen.
Alles Gute und ein entspanntes Wochenende!