Minijob im Seniorenheim Küche?

4 Antworten

Kündigungen muss man nicht "ansprechen". Die erklärt man. Absolut einseitig.

Aber schriftlich.

Wenn du allerdings nach zwei Tagen Arbeit schon überlastet bist, frage ich mich, was du dir zu finden vorstellst. Aber ok, deine Sache.

Eine Kündigung muss zwingend schriftlich - auf Papier mit Unterschrift - erfolgen. Zudem musst du die Kündigungsfrist einhalten und während dieser weiter arbeiten gehen. Wie lang die Kündigungsfrist ist, kannst du in deinem Arbeitsvertrag lesen.

Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, wo dem Arbeitgeber die Kündigung zugeht, also er sie bekommt. Dieses Datum solltest du schriftlich bestätigt haben - zum Beispiel auf einem zweiten Ausdruck deines Kündigungsschreibens mit Datum und Unterschrift von der Person, der du sie persönlich abgegeben hast. Oder in Form der Sendungsverfolgung bei einem Einwurfeinschreiben.

Einen lächerlichen Minijob und schon sehr belastend.

Ohje ... Dauer Hartz 4 steht also an.

Du kannst direkt kündigen mit einer Frist von zwei Wochen

einen minijob findest du sofort, z.b in der Gastronomie