Minijob eingeteilt trotz freiem Tag?
Hallo,
Ich habe im Internet leider nicht auf Anhieb eine Antwort auf mein Problem finden können, deshalb jetzt hier.
Ich arbeite als Minijobber in einem Gastrobetrieb und wurde am Sonntag für heute Abend (Freitag) eingeteilt. Ich habe diesen Tag allerdings vor knapp drei Wochen als nicht verfügbar gekennzeichnet. Ich habe also gleich dem Chef geschrieben und keine Antwort erhalten.
Ich werde heute nicht hin gehen. Die Frage ist nur ob ich damit gegen irgendwelche Dinge verstoße oder er es tut..?
3 Antworten
Die Frage ist, wie das grundsätzlich geregelt ist. Hast du tatsächlich das Recht, deine freien Tage selbst zu bestimmen, musst du dafür ggf. Urlaub nehmen oder kannst du lediglich Wünsche äußern, die meistens berücksichtigt werden?
Leider gehst du in deiner Frage nicht wirklich darauf ein, obwohl allein davon abhängt ab, ob du arbeiten musst oder nicht.
Ein bisschen mehr Engagement bei deiner Rückmeldung wäre in jedem Fall angebracht gewesen - eine Nachricht kann auch mal untergehen, ein Anruf hätte dich sicher nicht umgebracht. So steht am Ende Aussage gegen Aussage, und rat mal, wer dann erfahrungsgemäß den kürzeren zieht...
Wenn du in einem Gastro Betrieb arbeitest, muss das Restaurant tagsüber ja geöffnet sein. Ich würde dort so schnell wie möglich anrufen und den Sachverhalt erklären. Du hast 2x gemeldet, dass du nicht kommen kannst und dies nicht kurzfristig.
Dein Chef hatte genügend Zeit, sich um Ersatz zu kümmern oder zumindest sich bei dir zu melden und nachzufragen, ob du eventuell deinen Termin verschieben könntest.
Ich habe also gleich dem Chef geschrieben und keine Antwort erhalten.
Wenn du ihm geschrieben hast, dsas du nicht kannst, solltest du eigentlich auf der sicheren Seiten sein. Er muss dir ja nicht unbedingt antworten, dass du nicht kommen musst.
Aber du kannst ihn ja nochmal anrufen und dir bestätigen lassen, dss er zur Kenntnis genommen hat, dass du nicht kommst. Oder du schickst ihm deine Nachticht vom Sonntag (mit deiner Absage) nochmal und schreibst dazu: "Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage sich erledigt hat, auch wenn Sie sich nicht wieder gemeldet haben."