Minijob aber noch keinen Vertrag unterschrieben?
Hi! Ich habe einen Minijob gefunden, den ich neben meinem Studium machen kann. Angefangen habe ich Anfang November und mein Arbeitgeber ist wirklich sehr nett.. nur leider sehr unorganisiert. Ich habe aus diesem Grund noch gar keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich werde immer noch eingelernt aber nicht von ihm, deshalb sehe ich ihn kaum. Ich habe ihm vor zwei Tagen geschrieben aber er antwortet auf meine Nachricht nicht, was bei ihm normal ist. Trotzdem stört es mich sehr, weil ich so einfach nicht "sicher dabei" bin.
Kennt sich jemand aus? Könnte es zu Problemen kommen (auch mit der Bezahlung)? Oder kann das alles rückwirkend geklärt werden? Ich würde nämlich schon gerne meinen Gehalt für den Monat bekommen..
Liebe Grüße
5 Antworten
Ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht eine formlose Einigung der Parteien. Obwohl man auch ohne schriftliche Vereinbarungen einen wirksamen Arbeitsvertrag abschließen kann, ist es zu empfehlen, jeden Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten.
Du kannst von deinem Arbeitgeber verlangen, dass er dir einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen aushändigt. Das muss dein Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses tun, es sei denn, dass du nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt wurdest.
Einen Muster-Arbeitsvertrag findet dein Arbeitgeber beispielsweise auf unserer Homepage.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Ein arbeitsvertrag benötigt nicht der Schriftform. Soweit also kein Problem.
Blöd ist nur das fehlende schriftform den nachweis jeglicher vereinbarungen schwer macht. Aber davon sollte es bei einem Minijob wohl nicht all zu viele geben. Für viele aspekte gibt es ja ein wenn nicht anders geregelt gilt... z.b. bei Kündigung oder bei Urlaub.
Du hast bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen in dem Moment, wo du dort nachweislich gearbeitet hast. Der Arbeitsantritt an sich ist schon die Vertragsbestätigung mit allen gesetzlichen Regeln. Du musst nur einen Stundennachweis führen, den du dir jedesmal abzeichnen lässt.
Drucke von der Minijobzentrale den Muster-vertrag zweimal aus und lege ihm das vor. Teile ihm die Sozialversicherungsnummer und Kontonummer mit und ob du RV zahlen willst. Dann rechnest du deinen Urlaub aus und legst die Berechnung vor (Formel im Internet(.
Heutzutage darfst du 11 h die Woche für 450 EUR monatlich arbeiten (Mindestlohn!)
du hast einen Minijob, wann wird üblicherweise gezahlt? bei uns kannst so ab dem 12. rechnen - Std. müssen bis zum 3. abgegeben werden.
du hast einen Vertrag, wenn auch nur Mündlich. der zählt auch.