Arbeitsvertrag zur Übernahme nach der Ausbildung?

3 Antworten

Wenn der Betrag deutlich höher ist, kann der Arbeitgeber den Vertrag wegen Irrtum anfechten.

Bedenke: Wenn du darauf bestehst, dann könnte es auch sein, dass...

...du bald gekündigt wirst

...du viele Jahre keine Gehaltserhöhung bekommst.

...etc pp

Tipp: Beginn ehrlich und nimms mit Humor. Du könntest sagen: "Chef, das ist zwar schön für mich, jedoch denke ich, dass sich da jemand vertan hat. Oder darf ich das ernst nehmen? Dann freue ich mich natürlich."

WANN wurde dir dieses Einstiegsgehalt denn mitgeteilt? Vielleicht gab es inzwischen ja auch eine tarifliche Erhöhung.

Und wenn dir ein schriftlicher Vertrag vorliegt, gilt dieser natürlich. EGAL, was man vorher gesagt hat.

Wenn sich das aber auf einer Verwechslung bezog, kann das auch wegen Irrtums berichtigt werden.


Ausbildung2043 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 13:17

Vielen Dank für die Nachricht. Das Unternehmen ist nicht Tarif gebunden. Daher hätte ich keinen Anspruch. Wobei ich sagen muss das ich in einer Gewerkschaft bin.

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Vertrag wurde aufgesetzt, Betriebsrat wurde angehört und hat zugestimmt, Vertrag wurde vom Arbeitgeber unterschrieben und von mir unterschrieben.
Und nun wird einfach ein neuer Vertrag aufgesetzt.

und wie äußert sich der Betriebsrat zu diesem Änderungswunsch ....... sprich dafür bedürfte es vernutlich einer Änderungskündigung.