Arbeitsvertrag zur Übernahme nach der Ausbildung?
Guten Tag,
folgendes Szenario:
ich befinde mich derzeit noch in der Ausbildung als Groß und Außenhandelskaufmann und in etwa einem Monat bin ich damit durch.
Das Unternehmen wo ich meine Ausbildung mache, wird mich übernehmen und das Ganze unbefristet.
Beim Gespräch vorher wurde mir mein Einstiegsgehalt genannt, anschließend bekam ich mein Arbeitsvertrag nach Hause. Auf meinem Arbeitsvertrag stand jedoch ein höheres Einstiegsgehalt als vorher mir genannt wurde. Was in meinen Augen natürlich nicht schlecht war und ich daher diesen unterschrieben habe. Der Arbeitgeber hat ebenfalls unterschrieben.
Nach etwa 1-2 Wochen bekam ich eine Email, das mein Vertrag falsch aufgesetzt wurde und ich einen neuen bekommen würde. Als dieser dann auch zuhause ankam, sah ich das mein Gehalt wieder gekürzt wurde.
Kann der Arbeitgeber den bereits unterschrieben Vertrag so einfach für nichtig erklären und mit einen neuen zu senden?
Vertrag wurde aufgesetzt, Betriebsrat wurde angehört und hat zugestimmt, Vertrag wurde vom Arbeitgeber unterschrieben und von mir unterschrieben.
Und nun wird einfach ein neuer Vertrag aufgesetzt.
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Wenn der Betrag deutlich höher ist, kann der Arbeitgeber den Vertrag wegen Irrtum anfechten.
Bedenke: Wenn du darauf bestehst, dann könnte es auch sein, dass...
...du bald gekündigt wirst
...du viele Jahre keine Gehaltserhöhung bekommst.
...etc pp
Tipp: Beginn ehrlich und nimms mit Humor. Du könntest sagen: "Chef, das ist zwar schön für mich, jedoch denke ich, dass sich da jemand vertan hat. Oder darf ich das ernst nehmen? Dann freue ich mich natürlich."
WANN wurde dir dieses Einstiegsgehalt denn mitgeteilt? Vielleicht gab es inzwischen ja auch eine tarifliche Erhöhung.
Und wenn dir ein schriftlicher Vertrag vorliegt, gilt dieser natürlich. EGAL, was man vorher gesagt hat.
Wenn sich das aber auf einer Verwechslung bezog, kann das auch wegen Irrtums berichtigt werden.
Vielen Dank für die Nachricht. Das Unternehmen ist nicht Tarif gebunden. Daher hätte ich keinen Anspruch. Wobei ich sagen muss das ich in einer Gewerkschaft bin.
Vertrag wurde aufgesetzt, Betriebsrat wurde angehört und hat zugestimmt, Vertrag wurde vom Arbeitgeber unterschrieben und von mir unterschrieben.
Und nun wird einfach ein neuer Vertrag aufgesetzt.
und wie äußert sich der Betriebsrat zu diesem Änderungswunsch ....... sprich dafür bedürfte es vernutlich einer Änderungskündigung.