Mietzusage aber noch kein Vertrag unterzeichnet?
Ich habe einer Wohnung zugesagt, dass ich diese gerne hätte. Wir sind dann verblieben, dass der Vertrag erstellt wird. Dieser ist von beiden Seiten noch nicht unterzeichnet. Der Vermieter meldet sich auf Nachrichten sehr spät und somit bin ich mittlerweile sehr unsicher, ob dies noch die ideale Wohnung ist. Gerne würde ich wissen ob man boch zurücktreten kann? Vielen Dank
6 Antworten
So lange nicht beide Parteien den Mietvertrag unterschrieben haben gibt es keinen Mietvertrag.
Wärest du schon eingezogen und hättest Miete gezahlt, wäre auch ohne eine schriftliche Fassung ein wirksamer (mündlicher) Mietvertrag zustande gekommen.
Solange noch nichts unterschieben ist ist auch noch kein Vertrag zustande gekommen.
Es kann noch jeder der beiden Absagen.
Deine Gründ für Deine Verunsicherung begreife ich jedoch nicht!
Dann würde ich mir zur Sicherheit mal andere Wohnungen anschauen. Wenn der Vermieter jetzt schon alles schleifen läßt wie wird er dann auf Beschwerden reagieren?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Entweder ihr habt einen mündlichen Vertrag geschlossen (was man aber schlecht nachweisen kann)
oder, der Vertrag existiert einfach nicht.
Auch ein mündlicher Vertrag kann bindend sein, ist aber schwer zu beweisen.
Ich würde absagen, "dass kein Interesse mehr besteht".
Keinesfalls "entgegen der Abmachung will ich doch nicht mehr bla bla..."
ihr habt euch doch bereits geeinigt. Wohnung steht fest - Miete usw. der Mietvertrag ist nur noch eine reine Formsache.
Naja der Vermieter an sich selber habe ich halt einmal gsehen, wobei dieser kein guter Eindruck hinterlassen hat. Und dieser wohnt unter der Wohnung. Anfangs dachte ich kein Problem aber je mehr ich darüber studiere Naja. Zudem besteht der Kontakt und Abwicklung mit seiner Tochter. Und bis jetzt habe ich keine genauen Antworten. Auch auf die Frage wie wo wann Vertrag zu unterzeichnen. Seit 1.5 Monatwn geht es nur spärlich voran.