Mietwohnungen in Eigentumswohnungen?
Unser Vermieter hat verkauft, der neue Vermieter versucht aus 42 Wohnungen mit bezahlbarer Miete jetzt Eigentumswohnungen zu machen. Es gibt zwar ein Gesetzt dass dies bis 2025 verhindern soll, aber mit Geld ist wohl alles möglich.
Wir haben zwar für 5 Jahre Kündigungsschutz, aber was kommt danach? Es gibt auch keinen vergleichbaren Mietraum
Wo kann man so etwas melden oder prüfen lassen
6 Antworten
Ich weiß nicht, auf welches Gesetz du anspielst.
Letztendlich ist es völlig legal eine vermietete Wohnung zu verkaufen. Der Mietvertrag geht dabei auf den neuen Eigentümer unverändert über (also auch inkl. dem vereinbarten Kündigungsschutz).
Es ist zudem völlig legal, dass der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet und dann kündigen kann. Hier ist §577a BGB wegweisend. Aber auch §§568-574c sollte man mal gelesenhaben.
Ist das absehbar, dass ihr irgendwann raus müsst, habt ihr also doch meiner Ansicht nach nun komfortable 5 Jahre Zeit, um euch nach einer neuen Bleibe umzuschauen. Eugenbedarfsanmeldung ist eben ein Risiko, dass man als Mieter ständig hat.
Ich würde ja mit dem Vermieter oder zukünftigen Vermieter das Gespräch suchen und fragen, ob er bereit wäre eine Abfindung zu zahlen, damit du einer früheren Auflösung des Vertrages zustimmst. Wenn da Bereitschaft signalisiert wird, würde ich mit der Suche kurzfristig beginnen. Die Abfindung sollte dann mindestens so bemessen sein, dass Umzugskosten und ggf. höhere Mietkosten für eine gewisse Zeit abgedeckt sind.
Und darauf folgt im Wesentlichen, dass ein solches Vorhaben wohl zuvor genehmigt werden muss.
Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, kann ich nicht sagen.
Du kannst aber sicherlich verlangen die Genehmigung einzusehen oder kannst auch entsprechend klagen, wenn du meinst es geht nicht legalen Dingen von statten. Ein Anwalt kann beraten.
Bei erstmaliger Umwandlung von Mietwohnung in Eigentum muss Dir als Mieter ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Sofort Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn noch nicht vorhanden. Eine Mitgliedschaft im Mieterverein ist auch ratsam. Deine Mitgliedschaften müssen vor Eintritt des des Falles bestehen.
Es gibt Anwälte, die sich mit solchen Immobilienthemen befassen, an die kannst du dich wenden. Oder eventuell auch an einen Mietverein, da dauert die Abwicklung allerdings etwas länger. Dafür ist die Mitgliedschaft kostengünstiger als ein Anwalt
Ich denke allerdings schon, dass diese Angelegenheit rechlich korrekt ist. Ihr müsst allerdings das Vorkaufsrecht für eure Wohnung bekommen. Aber das besprich am besten mit dem Anwalt.
Vorverkaufrecht ist da, der Mietverein kann noch nichts machen, es gibt noch keine konkreten Anfragen.
Wenn Deine Wohnung verkauft wird, muss der neue Eigentümer den bestehenden Mietvertrag übernehmen. Ihr müsst also weder die Wohnung selber kaufen, noch vorzeitig ausziehen. Eine Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf ist meist schwierig. Ein Vermieter darf z. B. eh in regelmäßigen Abständen die Miete erhöhen oder an den Mietspiegel anpassen. Damit müsst Ihr also sowieso rechnen.
Zudem bekommt ihr ein Vorverkaufsrecht, manchmal sogar zu ermäßigten Preisen, oder eben als "Mietkauf".
wenn deine wohnung verkauft wird, muss der neue eigentümer in den bestehenden mietvertrag einsteigen und kann den unter beachtung der aktuellen gesetzgebung nur bei eigenbedarf kündigen oder dir die miete nach der ortsüblichen vergleichsmiete anpassen. selbst bei einer aktuellen miete zum "spottpreis" ist eine erhöhung um 2stellige werte nur unter strengen bedingungen möglich.
Baulandmobilisierungsgesetz Paragr.250 BauGB