Nutzungsausfallentschädigung von einer Küche wenn man nicht in der Wohnung lebt?
Hallo, mein Freund und ich haben uns eine Einbauküche bestellt. Wir renovieren gerade unsere Wohnung. Die Küche wurde am 03 und 04 Januar teilweise eingebaut. Die Arbeitsplatte und der Waschbeckenunterschrank waren beschädigt so mit konnte die Küche nicht fertig eingebaut werden. Der Herd, Spüle, Backofen und die Abzugshaube wurden nicht montiert. Ich hätte nur den Kühlschrank und die Schublade benutzen können. Einen Monat später wurde eine neue Arbeitsplatte und Unterschrank geliefert und eingebaut. Leider wurde etwas falsch ausgemessen und der Herd hat nicht genau gepasst. Jetzt wird wieder eine neue Arbeitsplatte bestellt. Wir leben noch nicht in der Wohnung sondern renovieren Soe gerade erst habe ich trotzdem ein Anrecht auf Nutzungsausfallentschädigung?
1 Antwort
Denke ich nicht, da man bei Möbellieferungen i.A. keine verbindlichen Liefertermine bekommt. Dann lieber höflich und bestimmt die Enttäuschung ausdrücken und auf eine Kulanz (=freiwillig) hoffen, Preisnachlass oder Gutschein für weiteren Einkauf.