darf eine hausverwaltung das gemeinschaftskonto für das bezahlen von rechnungen eines sondereigentums verwenden?
Wir sind 4 Eigentümer in einer Eigentumsgemeinschaft. Zwei Wohnungen haben eine separate eigene Etagenheizung. Die beiden anderen Wohnungen hängen an einer ehemals gemeinsamen Heizungsanlage, die laut Beschluss nun nur noch von den verbleibenden Eigentümern betriebenund finanziert wird.
Die Hausverwaltung bezahlt permanent anfallende Rechnungen für diese alte Heizungsanlage vom gemeinsamen Konto der WEG und hat damit keine Geld mehr für die Bezahlung von Reparaturen , die das Gemeindsachaftseigentum betreffen.
Erst mit der Jahresabrechnung zieht die Hausverwaltung dann die Heizungskosten von den beiden Nutzern getrennt ein!
Meine Frage: Ist dieses Vorgehen zulässig oder vergreift sich die Hausverwaltung am Geld der Gemeinschaft? Dadurch sind während des laufenden Jahres in der Regel praktisch keine größeren Reparaturen mehr finanzierbar! Ist dieses Vorgehen zulässig?
1 Antwort
Ich würde sagen: die Frage beantwortet ein Anwalt.
Es ist bereits fraglich, ob der Beschluss über die Heizungsanlage rechtlich haltbar ist.
Jedoch sollte der Beschluss passen: müssen auch die Umlagen und die Nebenkostenabrechnung angepasst werden. Sprich die Heizkosten, sowie Reparatur und Instandhaltung müssen komplett aus der Rechnung raus: für alle Einheiten, wäre dann nicht mehr Angelegenheit der Hausverwaltung, sondern der Eigentümer.