Mietwohnung - Differenz Wohnfläche Aussage Vermieter/Vertrag und Grundriss sowie Wohnflächenberechnun. Grundriss vorhanden. Was tun?
Hallo,
meine Partnerin und Ich haben eine Wohnung besichtigt, die uns soweit gut gefällt. Laut Aussage des Vermieters (Privateigentümer) und Vertrag ist die Wohnung "ca. 100m²" groß. Wir haben nun vorhin bei einer zweiten Besichtigung die Räume einmal ausgemessen und vom Vermieter auch einen Grundriss erhalten, welchen ich im Anhang beigefügt habe.
Bei unserer Messung kommen wir auf ca. 90m², wobei wir kleinere Aussparungen in den jeweiligen Räumen nicht rausgerechnet haben. Laut unseres Verständnis des Grundrisses hat die Wohnung sogar nur gut 86-87m².
Die Größe stört uns nicht, es ist alles passend, aber die Berechnung der Kaltmiete- (angelegt an Mietspiegel) sowie die Nebenkosten erfolgt auf Basis der Größe von 100m² und würde damit auf jeden Fall mindestens 10% zu hoch sein.
Wir haben bereits eine Zusage und einen unterschriftsreifen Vertrag erhalten. Haben wir irgendwo einen Denkfehler oder etwas übersehen? Was tun?
Besten Dank & viele Grüße
6 Antworten
Insofern es sich bei dieser Wohnung nicht um eine Wohnung im Zweifamilienhaus handelt, in welchem nur der Vermieter und ihr wohnt, könntest du zunächst den Mietvertrag mit den angegebenen WF-Angaben unterzeichnen.
Nach Zahlung der ersten Miete bitte exakt die Wohnfläche ausmessen. Ergibt sich dabei eine größere Differenz zur Angabe im Mietvertrag als 10%, darfst du um die Quote der Abweichung die Grundmiete mindern. Das dann auch rückwirkend ab Mietbeginn.
Bezüglich der Betriebskosten: Erste Abrechnung abwarten, dann Einspruch einlegen wenn die verwendete Wohnfläche nicht der tatsächlichen Wohnfläche entspricht. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die tatsächliche WF anzusetzen. Wenn nicht, ist die Abrechnung formell unwirksam.
Mietet doch die Wohnung, aber nach der ersten Betriebskostenabrechung solltet ihr die qm-Angaben rügen und eventuell die Abrechnung zurück weisen.
Hallo,
bevor ihr euch verrückt macht es gibt Richtlinien wie so was berechnet wird.
da werden in der Regel nur Flächen unter 1 m Deckenhöhe nicht berechnet. Bei Dachschrägen z. B. Ihr habt aber auch einen Balkon oder Terrasse wenn ich das richtig sehe? Das wird z. B. Mit 50 % der Fläche zugerechnet. Auch Kellerräume oder Abstellräume werden anteilig zugezählt.
ich kann euch nur empfehlen wenn ihr bedenken habt klärt das vorher. So was zerstört jegliches Verhältnis mit eurem Zukünftigen Vermieter.
Sprechenden Menschen kann geholfen werden. Er kann es euch ja erklären wie sich das zusammen setzt Wenn er was zu verbergen hätte oder das Bewusst machen würde hätte er euch nicht die Pläne ausgehändigt. Davon ab sind vor Gericht Abweichungen bis 10% hinzunehmen.
Wahrscheinlich hat er fälschlicherweise noch das Treppenhaus dazu gerechnet.
Sprecht ihn doch einfach mal ganz nett darauf an und fragt höflich, was er denn meint, wie woher die schon recht deutliche Abweichung kommt. Vielleicht ist ihm sein Fehler ja selbst bloß noch nicht aufgefallen.
Wenn die Miete nicht trotz der fehlenden Quadratmeter nicht über 20% des Mietspiegels liegt, ist es noch im Rahmen dessen, was noch nicht als Mietwucher zählt.
Allerdings, wenn euch das so sehr stört hilft eigentlich nur das Gespräch mit dem Vermieter.