Kann mir jmd einen Punkt aus dem Mietvertrag erklären?
"Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauch, soweit dem Vermieter hieran kein Verschulden trifft."
kann man das mit anderen Worten sagen bitte? Heißt es etwa es kann sein dass ich evtl. die Wohnung nicht nutzen kann ab dem Vertragsbeginn oder oder oder kp.
7 Antworten
Befindet sich das Haus denn noch im Bau? Dann kann es sein, dass es nicht zum geplanten Zeitpunkt bezugsfertig ist. Falls du dann ins Hotel musst, kannst du den Vermieter dafür nicht haftbar machen.
Genau das heißt es.
Da geht es ggf. darum, dass die Wohnung zum Zeitpunt des eigentlichen Einzugstermins wie im Vertrag vereinbart nicht genutzt werden kann...entweder weil der aktuelle Mieter noch nicht draußen ist oder weil ggf. irgendwelche Renovierungsarbeiten sich weiter rauszögern, als zuvor angekündigt war etc.
In solchen Fällen würde der Vermieter dann nicht haften, da ihn kein Verschulden an dieser Lage trifft
Solange der vermieter in der Wohnung keinen Mist gebaut hat, trifft ihn keine Schuld, wenn du nicht rechtzeitig einziehen kannst.
Das heißt der Vermieter ist nicht dran schuld wenn etwas in der Richtung passiert, sofern er es hätte verhindern können.
Sagen wir mal z.B. Wasserschaden, der deinen Einzug verschiebt: Dann musst du das mit dem Mieter klären der den Schaden verursacht hat und Hotelkosten o.ä. von dem einklagen
Ich halte diese Vertragsklausel für unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Dein Vertragspartner ist der Vermieter und der hat für die vereinbarte Nutzung der Räume zum vereinbarten Zeitpunkt zu sorgen. Kann er das nicht, macht er sich dir gegenüber schadensersatzpflichtig, egal ob selbst verschuldet oder nicht. Trägt er selbst hieran keine Schuld, sondern z. B. die Handwerker, kann er die entsprechende Firma hierfür zur Verantwortung ziehen. Die sind SEIN Vertragspartner. Der Vermieter kann sich jedenfalls nicht so einfach aus der Verantwortung ziehen und den Mieter auf den entstehenden Kosten sitzen lassen.
Nachtrag: Meine Antwort bezieht sich ausschließlich auf Wohnraum-Mietverträge!