Mietvetrag?

2 Antworten

Der Grund berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung.

Eine nasse Mauer ist kein Grund für eine fristlose Kündigung und ungesund ist es auch nicht.


ONNY31t 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 18:58

Wasserschaden: Die Pumpe hat nicht funktioniert und meine Wohnung stand 10 cm unter Wasser. Die Schäden, die in der Wohnung entstanden sind, muss ich laut Mietvertrag bezahlen.

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Bergfex49  11.07.2024, 19:00
@ONNY31t

hmm, Du musst Schäden bezahlen, die Du nicht verursacht hat? Und was ist mit dem Verursacher des Schadens?

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ONNY31t 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 19:02
@Bergfex49

Zu viel Regen bei schlechtem Wetter, meistens waren die Wohnungen im Untergeschoss in meiner Stadt voll Wasser.

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HabSowiesoRecht  11.07.2024, 19:04
@ONNY31t

Das klingt nach völligem Blödsinn. Damit bei dir das Wasser 10 cm hoch in der Wohnung steht, müsste die Wohnung unter dir – um die es laut deiner Frage ja geht – bis zur Decke und darüber hinaus unter Wasser stehen.

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HabSowiesoRecht  11.07.2024, 19:12
@ONNY31t

Und die Leute in der Wohnung unter dir sind natürlich ertrunken. Schon klar.

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