Mietvetrag?
Hallo, ich habe einen unbefristeten Mietvertrag und wollte fristlos kündigen, aber leider steht im Mietvertrag "Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften".
Der Grund dafür ist ein Wasserschaden in der Wohnung darunter. Es ist ungesund, da immer wenn es regnet, die Mauer nass wird.
2 Antworten
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Der Grund berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung.
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Eine nasse Mauer ist kein Grund für eine fristlose Kündigung und ungesund ist es auch nicht.
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Zu viel Regen bei schlechtem Wetter, meistens waren die Wohnungen im Untergeschoss in meiner Stadt voll Wasser.
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Das klingt nach völligem Blödsinn. Damit bei dir das Wasser 10 cm hoch in der Wohnung steht, müsste die Wohnung unter dir – um die es laut deiner Frage ja geht – bis zur Decke und darüber hinaus unter Wasser stehen.
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Wohne untergeschoss und es war echt 10cm
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Und die Leute in der Wohnung unter dir sind natürlich ertrunken. Schon klar.
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Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung?
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Und wie kann ich den Mietvertrag kündigen?
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Wasserschaden: Die Pumpe hat nicht funktioniert und meine Wohnung stand 10 cm unter Wasser. Die Schäden, die in der Wohnung entstanden sind, muss ich laut Mietvertrag bezahlen.