Mietvertrag kündigen?

2 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Wenn der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist könnt ihr, noch bis 04.03.25, zum 31.05.25 kündigen.

Ihr könnt natürlich auch versuchen einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter zu vereinbaren.

Sofern es sich um einen Vertrag mit mindestmietzeit handelt oder die Kündigung vor Mietbeginn im Vertrag ausgeschlossen wurde, kann man ihn meiner Ansicht nach gar nicht vor Mietbeginn kündigen.

Ansonsten gelten die allgemeinen Kündigungsfristen bei Mietverträge, sofern dir als Mieter keine kürzeren Fristen vertraglich zugestanden wurden.

Ich würde einfach zügig das Gespräch mit dem Vermieter suchen und um sofortige Aufhebung des Vertrages bitten und ansonsten kündigen, sofern dieser kein Rücktrittsrecht enthält.