Nachweis für Umzug

5 Antworten

Wenn es um Kautionen geht würde das SGB Ihrer Bekannten recht geben : ( Notfalls ne ALSO aufsuchen ! )

Hartz IV-Bezieher haben ein Anrecht darauf, ein Darlehen für die Mietkaution unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter zu erhalten.


Es wird sicher nur darum gehen das Ihre Freundin BEWEISEN muss das eine Stelle zumindest geplant war , DENN das würde einen Umzug auch rechtlich genehmigen ! Würde eine versprochene Anstellung ( dies will JC schriftlich ) nur deswegen scheitern ( schriftlich ) weil sie zu weit weg wohnt könnte dies FÜR einen Umzug sprechen . Anrufen werden sie dort sicher nicht aber OHNE schriftlich gibts keinen Beweis das es war ...

Dann will das JC sicher "nur" vom Arbeitgeber wissen ob sie eingestellt wurde oder nicht . Da dies wohl nicht der Fall war hat das JC keine Veranlassung einen Umzug zu bezahlen , aber auch ein Hartzer hat das Recht umzuziehen ( auf eigene Kosten ) wenn die Wohnung angemessen ist . Wenn das JC vorher gesagt hat man soll die Kündigung machen dann ist MÜNDLICH leider nicht zu beweisen ..


franzis1987 
Beitragsersteller
 07.07.2014, 22:48

Aber aus eigener Tasche kann sie die Kaution nicht bezahlen. Die Kaution wird ja sowieso aus Darlehn ausgezahlt und zurück gezahlt. Sie bekommt ja von ihrer alten wohnung die Kaution in höhe von 460 € wieder. Die neue Kaution ist 890,10 € Siw würde die Kaution die sie ja wieder bekommt direkt ans Jobcenter zahlen.

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Bei Stellenangeboten vom JC geht sowieso immer eine Kopie an den Arbeitgeber mit der Bitte um Rückmeldung OB eingestellt oder nicht ... und "manchmal" steht auch der Grund der Absage darin ... nur bei einem Pflichtverstoss würde es schwierig . z.B. MUTWILLIG den Job nicht angenommen ... bei Entfernungschwierigkeit sollte es KEIN Problem geben mit JC nur nen Umzug auf "Verdacht" zahlen die nicht


franzis1987 
Beitragsersteller
 07.07.2014, 22:51

das JC hat ihr die Stelle nicht vorgeschlagen sondern sie selbst hat sich die Stellen gesucht. Es geht ihr jetzt weniger um die Stelle als um dieses schreiben was sie da holen soll. Sie macht sich halt sorgen das das jobcenter dort anruft und da nachbohren warum, wieso, weshalb.....

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Ich verstehe den Zusammenhang mit : kann dort am Wochenende + Feiertagen nicht zur Frühschicht kommen + der Wohnungssuche noch nicht . Hat sie in der "neuen" Wohnung einen schnelleren Zugang zu einem bestehendem Job ? Weswegen wurde sie nicht genommen ? weil sie noch nicht in der Nähe wohnt ?


franzis1987 
Beitragsersteller
 07.07.2014, 22:38

Also, momentan wohnt sie weiter weg und dort fährt der erste Bus am Wochenende und an feiertagen erst um 5.30 Uhr der bus brauch bis in die Stadt 15 Minuten und von da aus je nachdem wo sie hin muss nochmal 30-40 minuten. Sie hätte eine neue Wohnung in Bahnhofsnähe wo auch der Bus am Wochenende und an feiertagen schon ab 4.20 Uhr fährt. SIe wurde bei all ihren bewerbungsgesprächen aus dem grund nicht genommen das sie nicht um 6 uhr in der Arbeit sein kann am Wochenende und an Feiertagen. Sie arbeitet in Altenheim.

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