Haftet mieter oder Vermieter dafür wenn Duscharmatur Wasser verliert beim Duschen?
Wannenfüll- und Brausenarmatur bzw. Brauseumschalter tropft wasser an der Dusche. Dusche ist 4 Jahre alt. Haftet mieter oder Vermieter dafür?
5 Antworten
wenn es eine Kleinreparatur ist und das Ganze so im Mietvertrag vereinbart ist, muss der Mieter die Kosten tragen
Kommt auf die Reparaturkosten in Verbindung mit einer ( rechtssicher ) vereinbarten Kleinreparaturklausel an. Liegen die Kosten drunter, so bezahlt der Mieter / liegen sie insgesamt darüber gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Vermieters.
Bei einer wirksam vereinbarten Kleinraparaturklausel darf der Mieter die Reparatur bezahlen. Sonst der Vermieter.
Prüfe deinen Mietvertrag und stell den Wortlaut hier ein, dann kann ich dir genau sagen wer die Rechnung bezahlt.
Wenn du tatsächlich zahlungspflichtig sein solltest und die Reparatur ist auch nur um 1 EC teurer als im MV vereinbart, zahlt der Vermieter. Welcher Betrag ist je Reparatur vereinbart und ist auch die Jahressumme fixiert?
Mit der Kaution hat das nichts zu tun. Du bekommst eine Rechnung vom Vermieter und als Anlage eine Kopie des Handwerkers.
Möglicherweise ist nur eine Verschraubung gelockert. Die könntest du alle Festschrauben und hättest massig Geld gespart.
Er haftet nicht dafür, er müsste das reparieren lassen. Ein Vermieter haftet nicht.
Eigentlich nicht, weil du ja dafür Miete bezahlt, dass deine Wohnung in Ordnung ist.
Schon mal ordentlich entkalkt ?
Alles, was mit Wasser zu tun hat, muss regelmäßig, am besten alle halbe Jahre, entkalkt werden.
Bei YT gibt es sicher Videos, wie man das am besten macht und wie man so eine Armatur auseinander schraubt
Hab nachgeschaut. Ich müsste die bezahlen. Zieht der Vermieter die Reparatur von der Kaution ab?