Mindestgröße von Zimmern im ambulant betreuten Wohnen?
Hey!
Ich und meine Freundin (beide volljährig) ziehen im Dezember in eine neue Wohnung, die vom Jugendamt finanziert wird und in der wir nur tagsüber betreut werden. Es ist eine Einzimmerwohnung mit Wohnküche, das Zimmer hat 16 qm. Meine Betreuer wollen nun eine Wand durchziehen, damit zwei Zimmer mit 8 qm entstehen. Das eine Zimmer hätte dann keine Fenster. Ist das rechtlich erlaubt oder gibt es ein Recht auf eine Mindestgröße des Zimmers in so einer Wohnform. Und vorallem kein Fenster im Raum...uff
Danke :)
3 Antworten
Aufenthaltsräume zum Wohnen müssen ein Fenster haben das ins Freie führt. Das kannst du in der Landesbauordnung deines Bundeslandes nachlesen.
Wenn ihr kein Paar seid wieso bekommt ihr dann keine Wohnung mit 2 Schlafzimmern?
Nein ist nicht zulässig.
Warum schlaft ihr nicht zu zweit in dem Zimmer ohne Wand. Ist blöd aber zulässig. Was die Mindestgröße/Person beim ambulanten Wohnen ist müsste ich jetzt auch recherchieren und ist in jedem Bundesland anders.
Aufenthaltsräume müssen auch Fenster haben. Die Mindestgröße ist abhängig vom Bundesland.