Mieterhöhung - wie viele Monate im Voraus den Mieter darüber informieren?

5 Antworten

Soweit ich weiß drei Monate vorher.

Ich wohne 6 Jahre hier und meine Miete hat sich dreimal erhöht. In 6 Jahren um genau 4,61€.

Vorteil Genossenschaftler einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft zu sein.


vetranooo  11.08.2024, 15:02

Und dein Mitgliedsbeitrag? Außerdem haften Genossenschaftsmitglieder für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft.

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Vanaheim  11.08.2024, 16:08
@vetranooo

Es gibt keine "Mitgliederbeiträge".

Du zahlst eine Aufnahmegebühr, in meinem Falle 50,- und einen Genossenschaftsanteil in der doppelten Höhe der von Dir gewünschten maximalen Kaltmiete. Das war's.

Der Genossenschaftsanteil wird verzinst und ist die Kaution für die Wohnung welche Du mietest. Bei uns gibt es einen sehr guten Hausmeisterservice, einen genossenschaftlichen Kindergarten, Jugendtreff, Altentreff wer möchte, Straßenfeste, Vereine innerhalb der Genossenschaft und ein Möbellager da jeder Genossenschaftler der will sich gute gebrauchte Möbel, Kühlschrank usw aussuchen und für einen symbolischen Preis von 10€ anliefern und aufstellen lassen kann.

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Das kommt auf die Art der Mieterhöhung an.

Wenn nach BGB § 558

Mindestens 2 volle Kalendermonate + 1 Tag.

Der Mieter muß um Zustimmung gebeten werden. Zudem muß die Mieterhöhung begründet werden.

Wie viele Monate im Voraus muss er den Mieter darüber informieren?

https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/immobilien/mieten/mietrecht/id_100140662/mieterhoehung-ankuendigen-wie-lange-vorher-ist-fristgerecht-.html

Die Mieterhöhung muss er dem Mieter grundsätzlich bis zu drei Monate vorher ankündigen. Zugleich darf die Ankündigung frühestens ein Jahr nach dem Einzug oder der letzten Preissteigerung, die auf derselben Begründung basiert, erfolgen. In Summe liegen zwischen den einzelnen Erhöhungen der Miete also mindestens 15 Kalendermonate.

https://www.finanztip.de/mieterhoehung/

https://www.hopkins.law/expertise/mieterhoehung-frist

Allerdings muss der Erhöhung seitens des Mieters auch folgend zugestimmt werden. Dazu muss der Vermieter diesen auch auffordern.

Das macht man netterweise mit den Jahresabrechnungen.

Wenn Du heute dem Mieter Dein Mieterhöhungsbegehren schriftlich und begründet mitteilst, dann dürfte dieses ab 01.11. in Kraft treten (sofern der Mieter zustimmt).