Mieter mit Hund im islamischen Haus?
Ich habe eine Frage und zwar besitzen wir ein Haus und unser Keller ist vermietet und der Mieter besitzt einen Hund. Es heißt, dass keine Engel das Haus betreten, sollte sich ein Hund im Haus befinden und da wäre meine Frage, ob es in Ordnung ist, dass er einen Hund in unserem Keller hält. Er ist abgeschottet von uns und hat auch seine eigene Eingangstür, also im Grunde treffen wir ihn nur draußen, dennoch wüsste ich gerne ob es trotzdem in Ordnung sei.
8 Antworten
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Natürlich ist das in Ordnung! ...die HundeHausEngelsgeschichte ist himmelschreiender Humbug und schlimmster Aberglaube!
Als Hauseigentümer dürft Ihr aber Hundehaltung untersagen, wenn Ihr auf sowas abfahrt! - DAs geht allerdings nur, wenn Ihr das von Anfang an so (vertraglich) festlegt. - Wenn Ihr es bislang geduldet habt, werdet Ihr es weiter dulden müssen.
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Die ganzen fragwürdigen Antworten sagen wohl nicht viel, an anderer stelle hat wer geschrieben, das Hundehaar an Klamotten wohl für Moslems ein Problem darstellen - im übrige gibt es weder Engel, noch haben die im Haus was verloren.
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Hi,
Ganz Strenggenommen bleibt ein Haus ein Haus, im ganzen gesehen habt ihr also ein Hund im Haus, egal ob er auf dem Dachboden oder im Keller ist.
Denn ob damals bei den heiligen Schriften bereits ein Mietvertrag existiert hat halte ich für fraglich. Für diesen Fall wurde keine Extraregelung getroffen.
Wenn ihr also strenggläubig seit geht das eigentlich gar nicht ohne das ihr in euren Glauben gestört werdet. Gibt da ja durchaus auch welche die es nicht so stoisch ausüben, denn oftmals hört man das es ausreicht das der Mensch und sein gebetsraum sauber ist in den fall wäre der hund im Keller egal.
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Hi,
Bitte nicht verwechseln, es geht hier bei der Frage um den Glauben, nicht um die Realität. Vieles was im Glauben ritualisiert ist widerspricht der normalen Realität.
Denn hier wird nicht nach der Reinlichkeit gefragt sondern wegen den Engeln. Es heißt die Engel haben angst vor Hunden, da hilft das wischen nicht...
Der Islam ist eine Religion die auf Wahnsinnig alten Texten basiert vor der Zeit von Mehrfamilienhäusern, Wischer, staubsauger und Kühlschrank, die gläubigen dürfen aber nur das machen was drin steht auch wenn seit Jahrtausenden keine Aktualisierung stattfand.
Verstehen muss man es nicht, aber respektieren wenigstens das dieser Mensch nunmal gläubig ist und nach deutschen Recht auch das Recht hat dies auszuüben solange niemand zu Schaden kommt.
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Seine Glaubensfreiheit hört auf, sobald es die Freiheit anderer einschränkt.
Den Hund abgeben zu müssen, wäre eine unzumutbare Einschränkung der Freiheit
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Ja da sind zumindest zwei grundrechte die aufeinander treffen und dann abgewogen werden müssen im Streitfall . Es ist in meinen Augen allerdings auch nicht korrekt das die Hauseigentümer das Haus verlassen müssen weil sie da ihre Religion nicht ausüben können.
Lt Mietrecht scheinen die ohnehin eine stillschweigende Vereinbarung zu haben so wurde der hund ja anscheinend bis jetzt ignoriert, sprich er wurde geduldet was man ohnehin nicht so einfach widerrufen kann.
Ich finde halt wichtig alle Aspekte dieser Frage zu berücksichtigen, hier trifft Religion, Realität und Recht aufeinander, je nachdem welchen Aspekt man nimmt kommt ein anderes Ergebnis. Und ich persönlich halte nix davon ein Gläubigen zur Realität zu bekehren...Das frustriert nur da man nie auf ein Nenner kommt und man auch einfach andere Weltbilder auch mal aushalten muss...
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Wenn der Hund sich nicht in euer Wohnung aufhält ist alles in Ordnung
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Wenn im Mietvertrag Tiere nicht verboten wurde, dann darf er einen Hund halten. Es hat nicht mit Religion zu tun
Duschen, Staubsaugen und feucht aufwischen. Dann ist der Raum sauber... Selbst wenn der Hund drin lebt...
In meiner Erfahrung machen Hunde weniger Dreck als die meissten Menschen. (Ich habe noch nie einen Hund gesehen, der seine Zigarette auf die Strasse wirft)