Microjobs Gewerblich?

3 Antworten

Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt - was bei dir der Fall ist - ist ein Gewerbe erforderlich.

Höhe der Einnahmen spielen dabei keine Rolle.

Als Minderjähriger müssen Eltern und Familiengericht dem Gewerbe zustimmen.


Jasongoertz 
Beitragsersteller
 29.04.2021, 10:47

Wow Deutschland will auch jeden drecks Cent. Danke für die Antwort.

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"microjob" ist eigenartig und ungewöhnlich, aber niemand hindert dich, einen taschengeldjob so zu nennen.

es gibt den sog. "minijob", der in bezug auf steuer und sozialversicherung bis zu 450 € mtl. für arbeitnehmer sehr günstig ist.

beide versionen sind aber "jobs", also sog. "abhängige beschäftigungen" als arbeitnehmer.

wer damit mehr verdient, wird mit dem gesamten verdienst steuer- und sozailversicherungspflichtig.

das hat nichs mit gewerblicher tätigkeit zu tun. das wäre nur der fall, wenn du selbständig tätig bist.


Jasongoertz 
Beitragsersteller
 29.04.2021, 10:55

Naja ich bearbeite selbständig im Internet Jobs. Also bin ich selbstständig.

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fanclub75  29.04.2021, 10:58
@Jasongoertz

wenn du minderjährig bist, solltest du deine eltern mit ins boot holen. sonst kann es später eine böse überraschung mit steuer-nachforderungen und strafen geben.

wenn man mit dem ertrag unter den freigrenzen bleibt, wären das nur einmalige formalien.

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Was für ein Grundfreibetrag? So etwas gibt es im Gewerberecht nicht. Wer gewerblich tätig ist, muss das anmelden und eine Steuererklärung abgeben.

Das heißt noch lange nicht, dass du Steuern zahlen musst.

Gefährlicher ist die 470 €-Grenze. Wenn dein monatlicher Gewinn sie übersteigt, fliegst du aus der Familienversicherung.