Messerverbot wer kennt sich gut aus?

4 Antworten

Einhandmesser sind ja nicht erlaubt mitzuführen, außer es besteht ein berechtigter Grund. 

Richtig.

  

Wenn man von der Polizei angehalten wird und ein einseitig geschliffenes Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 8,5cm dabei hat.

Diese Punkte sind in Deinem Fall irrelevant.

  • Wenn es beidseitig angeschliffen wäre, dann wäre es eine Waffe (Dolch) und Du dürftest es schon alleine deshalb nicht führen.
  • Und die Klingenlänge spielt hier keine Rolle.

  

Was sind Gründe, damit man das Messer mitführen darf ?

Wenn Du „einfach nur so im Alltagsleben damit herumläufst“ hast Du keine.

Gründe wären z. B. :

  • Du bist Angler und benutzt es in dem Moment gerade beim Angeln.
  • Du bist Jäger und übst gerade die Jagd aus
  • Du bist Feuerwehrmann und bist in dem Moment im Einsatz

Und eine Zuwiderhandlung bedeutet für Dich:

  • Das Messer wird eingezogen und vernichtet.
  • Du kannst ein Bussgeld bis zu 10‘000,- Euro bekommen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.
Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Zunächst mal spielt die Klingenlänge keine Rolle. Jedes Messer mit einhändig feststellbarer Klinge ist ein Einhandmesser im Sinne des § 42a WaffG. Und ein berechtigtes Interesse um das Führen eines Einhandmessers zu begründen wird schwierig, denn häufig wird als Gegenargument kommen, dass ein Zweihandmesser den gleichen Zweck erfüllt hätte.

Denkbar wäre:

  • Feuerwehrleute/Rettungsdienstmitarbeiter/THW-Angehörige im Dienst
  • Soldaten/Polizisten/Zollbeamte (den für diese gilt der § 42a WaffG sowieso nicht)
  • Jäger bei der Jagdausübung
  • Personen, die nur eine Hand haben und deshalb ein Zweihandmesser nicht bedienen können

Und auch ich behaupte, dass für die meisten Zwecke im Alltag ein Zweihandmesser ausreicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

Germanm777 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:51

Wenn man sagen würde ich habe das eben gekauft und würde das deswegen mit mir führen. Wäre das legitim ?

SuperKuhnibert4  17.09.2024, 20:54
@Germanm777

Theoretisch bis 10000 EUR Bußgeld.

Meistens 100 - 300 EUR. Und das Messer wird zudem sichergestellt.

Waldmensch70  18.09.2024, 08:28
@Germanm777
Wenn man sagen würde ich habe das eben gekauft und würde das deswegen mit mir führen. Wäre das legitim ?

Nein.

Wenn Du es in einem Geschäft kaufst, dann bekommst Du es in einem verschlossenen Behältnis mit (ringsherum zugeklebte Schachtel, noch verschlossene Blisterverpackung oder ähnliches). Darin darfst Du es nach Hause transportieren. Herausholen darfst Du es dann aber erst zu Hause.

Und Du hast dann in dem Moment ja auch einen Kassenbon vom betreffenden Geschäft von dem Tag der den Kauf belegt.

ZuumZuum  18.09.2024, 08:29
@Germanm777

Nein, dann hast Du es statt zu führen, zu transportieren, in einem verschlossenen Behätnis, z.b. Rucksack mit einem kleinen Vörhängeschlos verschlossen, oder in einer Plastiktüte verpackt welche mit Klebeband zugeklebt ist.

Es gibt keinen Grund.


ZuumZuum  18.09.2024, 08:36

Natürlich gibt es die. Berufliche Erforderlichkeit z.B. Feuerwehrmann im Einsatz, Rettungsdienst im Einsatz, Ausübung der Jagd und noch einige andere.

Serenety78  18.09.2024, 12:03
@ZuumZuum

Dann weiß man das und stellt solche Fragen nicht. Dann wird man auch nicht während des Dienstes von der Polizei kontrolliert...

SuperKuhnibert4  17.09.2024, 21:07

Gibt es, laut § 42a WaffG. Und in meiner Antwort habe ich welche genannt.

Germanm777 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 21:06

Muss ja, warum sollte das Gesetz es sonst schreiben

Länge interessiert bei Klappmessern schon mal einen Dreck, das hast du schon mal nicht verstanden...

Es gibt keine Gründe ein Messer, das man nach 42aWaffG nicht führen darf dabei zu haben. Kann man auch alles mit Messern machen die man dabeihaben darf!

Ergebnis: Messer eingezogen und vernichtet, Strafe ca. 50-300€..