Einhandmesser führen?
Darf ich als offizieller Angler Einhandmesser führen wie z.b. Springmesser?
3 Antworten
Darf ich als offizieller Angler Einhandmesser führen
Man beachte: Das jetzt Folgende gilt für Einhandmesser, jedoch nicht für Springmesser. Das ist ein rechtlicher Unterschied, mehr dazu siehe weiter unten im meiner Antwort.
Einhandmesser wann / wo genau führen?
Das ist hier die Detailfrage.
Denn da reicht es dann (je nachdem, was Du genau meinst) von "Nein" bist "Theoretisch ja, kann aber mit Pech trotzdem Ärger geben".
Du kannst höchstens eines transportieren (in einem verschlossenen Behältnis, also z.B. Deiner mit einem Schloss verschlossenen Angelkiste) und es vor Ort, in dem Moment wo Du angelst und direkt beim Angeln benötigst, herausholen und verwenden (denn das wäre ein "allgemein anerkannter Grund"). Du musst es dann aber wieder hinterher in die Box zurücklegen und diese verschliessen (mit Schloss) bevor Du Dich auf den Weg nach Hause begibst.
Und ob das dann vom Schutzmann (bei einer theoretischen Kontrolle in dem Moment während Du angelst) und von der Staatsanwaltschaft bzw. dem Richter als "allgemein anerkannter Grund" gedunldet wird, das ist dann auch noch Glücksache. Denn das ist die Entscheidung des Polizisten vor Ort bzw. (falls er es Dir wegnimmt) die Entscheidung des Staatsanwalts oder schlimmstenfalls (falls es zur Verhandlung kommt) des Richters.
Und da musst Du im Zweifel davon ausgehen, dass sie Dir sagen das Du den Fisch genauso mit einem anderen Messer hättest ausnehmen können, das keinem Führungsverbot unterliegt, weil es damit schliesslich genauso geht. Denn das wurde bei entsprechenden Gerichtsverfahren wo es um Einhandmesser ging auch schon als Argumentation von Richtern herangezogen.
Was (nur nebenbei und als private Anmerkung) auch mehr Sinn macht. Warum den ganzen "Fischrotz" in das Scharnier und das innere des Messers bekommen? Da ist ein fest stehendes Messer mit Kunststoff- bzw. Gummigriff deutlich sinnvoller und hygienischer weil besser abzuwaschen…
wie z.b. Springmesser?
Das ist ja wieder ganz etwas Anderes. Springmesser sind keine Einhandmesser sondern eben Springmesser. Das ist rechtlich ein Unterschied. Die werden rechtlich wieder anders bewertet.
Springmesser gelten prinzipiell als Waffe und sind somit für den "Normalbürger" GAR NICHT zu führen. Und da sie als Waffen gelten darfst Du sie unter 18 Jahre nicht einmal besitzen.
Und bei manchen Springmessern ist nicht einmal der Besitz erlaubt wenn man volljährig ist. Denn manche Springmesser (z.B. die bei denen die Klinge vorne aus dem Griff "springt") gelten als verbotene Gegenstände, so das allein der Besitz (auch für Erwachsene) eine Straftat darstellt.
Nur während du beim Angeln bist!
Auf dem Weg dahin und zurück muss es in einem abgeschlossenem Behältnis transportiert werden..
Und Springmesser sind keine Einhandmesser, die sind als Waffen extra im WaffG erwähnt!
Und dürfen gar nicht geführt werden weder Umgang, also auch Besitz ist ab 18!
Echt? Ein Filetiermesser mit unter 12cm ist wie brauchbar?
Zum ausnehmen eines Fisches muss ich welches Messer benutzten? - steht wo?
Angeln ausüben ist kein berechtigtes Interesse?
Eine Machete mit unter 12cm macht zum freischlagen des Angelplatzes am Ufer wieviel Sinn?
Und es gibt nicht nur Einhandmesser die man nicht führen darf..
Mit dem hier darf ich überall herumlaufen Fische ausnehmen sowieso..
https://m.youtube.com/watch?v=2dU9qenMlUg
Natürlich kann man auch andere Messer benutzen, muss man aber nicht..
In seinem Fall ging es um ein Springmesser und die sind besonders geregelt in Deutschland.
Er hat "Einhandmesser" geschrieben und "z. B. Springmesser"
Dass ein Einhandmesser nicht das selbe ist wie ein Springmesser, dass er das sowieso nicht führen könnte und mit seinen 14 Jahren nicht mal besitzen weiß er jetzt.
Er hat klar nach "Einhandmesser" gefragt, also bring mal was gesetzliches, dass ich als Fischmesser kein ( führbares oder nicht führbares) Einhandmesser nutzen darf!
Für sämtliche Springmesser gilt in Deutschland ein Führungsverbot, sofern kein besonderer Grund vorliegt.
"Ich bin Angler" ist kein besonderer Grund.
Es geht nicht um Springmesser, sondern um Einhandmesser. Und nein, das ist nicht das Gleiche.
Der Fragesteller scheint selbst nicht mal zu wissen, was er führen will.
Für sämtliche Springmesser gilt in Deutschland ein Führungsverbot…
Soweit richtig.
… sofern kein besonderer Grund vorliegt.
Ab hier: Falsch.
Es gilt für Springmesser generell, das sie als "Waffe" eingfestuft sind und somit gar nicht geführt werden dürfen. Da gibt es keine Ausnahmen in Form eines "Allgemein anerkannten Grundes".
Springmesser und Einhandmesser ist rechtlich nicht dasselbe.
Nicht mal dann. Was für ein berechtigtes Interesse wäre denn da gegeben? Man kann auch andere Messer benutzen.