Ist dieses Messer legal in Deutschland mit sich zu führen?
Ist dieses Messer §42a konform? (Frage für einen Freund)
https://amzn.eu/d/89PbfF2
4 Antworten
Was das Gesetz dazu sagt, das kann man im Gesetz nachlesen. Und eine Zusammenfassung habe ich z.B. hier geschrieben:
Dieses Messer ist ein besonderer Fall, da es einen ausgefallenen Mechanismus hat.
Aber ich kann es (ähnlich wie ein komplett in DE verbotenes) Balisong an einer der Griffhälften anfassen und "aufschleudern" und es ist im offenen Zustand wenn ich beide Griffhälften umfasse fest stehend. Es verhält sich genau wie ein Balisong.
Ich würde es also am ehesten mit einem "Butterfly" oder "Balisong" gleichsetzen und somit als verbotenen Gegenstand einordnen mit dem Du (upps, sorry, Dein Freund) keinerlei Umgang haben darfst.
Da wäre alleine schon der Klick auf "Kaufen" oder der Besitz eine Straftat.
Im Zweifel würde das ein Richter beim BKA per Feststellungsbescheid offiziell feststellen lassen als was es einzustufen ist. Oder er würde sich gleich selber auf den Balisong-Vergleich beziehen und Dich demzufolge wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verknacken. Ich würde das nicht riskieren.
Würde ich wegen der Nähe zu verbotenen Butterfly Messern als verboten ansehen:
Definition Butterfly im WaffG, Anlage 1:
" 2.1.4 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen.."
Dann soll dein Freund uns mal verraten, ob die Klinge einhändig feststellbar ist. Sonst lässt sich das nicht beurteilen.
Zumindest sieht es ähnlich aus. Ich würde es nicht riskieren.
Das weiß mein Freund leider selbst nicht, er überlegt sich dieses Messer zuzulegen, und wollte davor sichergehen, dass es §42a konform ist, vielleicht hilf dir ja der Begriff "Mechanische T-Faltung".
Nein, es lässt sich einhändig öffnen (drehen der Griffe) und hat dann eine festgestellte Klinge.
Ich würde es mit einem Balisong gleichsetzen. Der Mechanismus funktioniert genauso.
Somit würde ich sagen: Umgang damit verboten, da „spezielle Designerversion“ eines Balisong / Butterfly.
Was meinst Du dazu?