Menschen anzeigen weil man hund anfässt?
Ich weiß dass es ne dumme Frage ist🤣
Meine freundin hat ein golden Retriever und sie hat das problem dass andere menschen ihn immer anfassen.
Jetzt war sie der Meinung die Menschen anzuzeigen wegen Sexuelle Belästigung des Hundes.
Ich weiß hört sich dumm an aber ist das überhaupt möglich??
9 Antworten
Jetzt war sie der Meinung die Menschen anzuzeigen wegen Sexuelle Belästigung des Hundes.
LOL. Kreativ, aber abwegig.
Ich weiß hört sich dumm an aber ist das überhaupt möglich??
Anzeigen kann man jeden wegen allem. Unberührt dessen ist hier aber keine Straftat erkennbar - sexuelle Belästigung von Hunden ist nun mal objektiv nicht tatbestandsmäßig.
Oder um es nochmal kurz und eindeutig zur formulieren: Nein. Keine strafrechtliche Relevanz.
Sie hat gegenüber den anderen Personen aber natürlich einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Bei uns in Deutschland ist das Anfassen von anderer Leute Hunde erst mal keine direkte Straftat. Allerdings kann das Anfassen ohne Erlaubnis tatsächlich rechtliche Konsequenten haben, da einige Aspekte dabei eine wichtige rolle spielen.
Zum einem gehört Besitzstörung dazu (§ 858 BGB). Wenn jemand den Hund einer anderen Person ohne erlaubnis anfässt oder beeinflusst (z.B. lockt) kann das tatsächlich als Besitzstörung angesehen werden und der Besitzer hat tatsächlich das Recht gegen diese Störung vor zugehen.
Sachbeschädigung gibts da tatsächlich auch (§303 StGB) Da Hunde rechtlich auch als Sache gelten, und dem Hund, wenn auch ungewollt Schaden zugefügt wird z.B. durch zu grobes Verhalten (kann auch ausversehen passieren) könnte das tatsächlich unter Sachbeschädigung fallen.
Auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist möglich (§1 TierSchG) Wer einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Wenn das Anfassen dem Tier unangenehm ist oder als Schädlich angesehen wird, z.B. weil der Hund eine Verletzung im Rückenbereich hat, die man aber nicht sehen kann, kann dies ebenfalls Konsequenzen mit sich ziehen.
Auch ist sogar die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit möglich. Falls z.B. das Anfassen dazu führt, dass ein Hund aggressiv reagiert, oder verängstigt und durch seine Reaktion andere Personen oder Tiere verletzt, kann das ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben. Wobei hier auch der Halter des Hundes haftbar gemacht werden kann, was nicht unselten zu Streitigkeiten führt.
Auch gibt es Zivilrechtliche Ansprüche, also auch wenn keine Straftat vorliegt, kann der Besitzer rechtliche Schritte einleiten, wenn er der Ansicht ist, dass sein Eigentum (Hier der Hund) unerlaubt beeinträchtig wurde.)
Also das Anfassen selbst ist in den meisten Fällen keine Straftat, aber es kann tatsächlich rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen, wenn dabei ein Schaden entsteht, oder andere relevante Gesetze verletzt werden.
Deine Freundin kann also tatsächlich rechtlich dagegen vorgehen wenn ihr Hund ungefragt angefasst wird, natürlich ist es immer vom Fall abhängig obs auch funktioniert, aber es geht. Hier wäre aber wenn wohl Besitzstörung und das Zivilrecht die Anlaufstelle.
Naja rechtlich gesehen ist es halt tatsächlich möglich, da Hunde eben als Besitz gelten. Entsprechend für Besitz gibt es für den Halter Rechte, aber wie geschrieben ist es eine frage des Falles ob da auch wirklich was passiert, dass ist ja immer ne Sache vom Individuellem Fall. Theorie und Praxis sind ja noch immer zwei verschiedene par Schuhe. Aber sie hätte wirklich das Recht wegen Besitzstörung vor zugehen. Ob da aber auch was passiert ist natürlich ne andere sache. Hier in DE kannst du ja wirklich gegen sehr vieles Vorgehen, dass ist halt so. Aber ob auch was passiert, dass ist immer ne andere Sache.
Ja, können tut man vieles. Die Frage ist, ob man es auch immer tun muss.Aber sie muss ja erst mal den Namen des Menschen haben und dann ist das keine Straftat maximal eine Ordnungswidrigkeit. Und es hat auch keinerlei öffentliches Interesse. Natürlich kommt da nichts raus. Jeder Mensch, der ein Gehirn hat, sollte das wissen.. wenn mir jemand auf dem auf dem Supermarkt Parkplatz eine Schramme in mein Auto macht und wegfährt, kann ich schon eine Anzeige gegen unbekannt machen. Da kommt genau gar nichts dabei raus.
Damit beschäftigt man nur die Behörden, die wirklich wichtigeres zu tun haben als so einen Quatsch.
Deine Freundin sollte in der Lage sein den Menschen zu sagen, dass sie ihren Hund nicht anfassen dürfen. Sie kann sagen, dass der Hund eine ansteckende Krankheit hat, die sich auch auf Menschen überträgt.
Man kann jedem wegen allem möglichen anzeigen, es wird aber nichts dabei rauskommen.
Dass sollte sie definitiv... Hund hat sie nicht im Griff was das angeht
😄 oh godogod. Einfach sagen, dass anfassen nicht erwünscht ist. Und den Hund an der kurzen Leine zu sich nehmen.
richtig :) nichtsdestotrotz muss man nicht hinnehmen, dass andere an den Hund gehen.
Sie sagte gerade dass sie so ein klettband hatte auf dem Geschirr mit bin in Ausbildung aber das hat auch nichts gebracht
Kein Wunder, wenn die Hälfte der Leute kein Deutsch mehr versteht 😁
Naja sexuelle Belästigung nicht, aber beschädigung oder Störung frenden eigetums schon.
Warum fasst man den Hund an? Weil wr so süß ist.
Eine bekannte hatte das gleiche Problem, die hatt dann konsequentes Maulkorb Training gemacht und bei jedem Spaziergang dann den Maulkorb draufgegeben, plötzlich wollte den niemand mehr anfassen weil er ja "so gefährlich" ist.
Also sorry, selbst wenn das ginge, es ist Blödsinn. was soll man denn noch alles anzeigen? Die Menschen sind so bescheuert geworden.
soll die Polizei jetzt nach einer Person fahnden die im Einkaufszentrum den Hund angefasst hat? Wäre mal ein Fall für Aktenzeichen XY….