Melderegister erteilt keine Auskunft?
Jemand schuldet mir über 400 €. Ich habe einen rechtskräftigen Schuldtitel. Der Gerichtsvollzieher war bereits bei ihm, hat aber nur 15 € (plus seine Spesen von über 60 €) eingetrieben, weil der Schuldner pleite war. Das war vor vier Jahren. Jetzt wollte ich einen neuen Anlauf nehmen und habe beim Einwohnermeldeamt der Stadt, in der er damals lebte, eine Auskunft aus dem Melderegister beantragt (und dafür 10,85 € bezahlt). Antwort: "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden." Was hat das zu bedeuten? Soll ich den Gerichtsvollzieher "auf Verdacht" hinschicken und das Risiko eingehen, auf dessen Kosten sitzen zu bleiben? Oder empfiehlt sich zuvor ein Einschreiben mit Rückschein an die letzte bekannte Anschrift?
4 Antworten
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das ist eindeutiges berechtigtes Interesse. Ich würde eine genaue Definition der Gründe bestehen und nochmals auf das berechtigte Interesse hinweisen. Ansonsten Auskunft vor dem Verwaltungsgericht erzwingen, kostet gehen dann zu lasten des Steuerzahlers.
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Das ist eine pauschale Antwort hinter der sich meiner Meinung nach alles verbergen kann. Unbekannt verzogen, Auskunftssperre, nicht eindeutig identifiziert - wobei dies mit der alten Anschrift relativ unwahrscheinlich ist, verstorben, Namensänderung, manchmal auch "neuer Wohnsitz Gefängnis" .
Wenn du den Mahnbescheid als Grund angibst - sollte dies für eine erweiterte Auskunft ausreichend sein. Ob dich diese Gebühren dann weiter bringen - keine Ahnung.
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Vielleicht hat der Schulder seine Daten für private Auskunftsersuchen sperren lassen.
Ich würde mich an den Gerichtsvollzieher wenden, welcher zuletzt zuständig war.
"Gerichtsvollzieher dürfen die Adresse ermitteln, wenn sie Schuldner beim Pfändungsversuch nicht antreffen. Die Schuldnerermittlung durch den Gerichtsvollzieher soll die Zwangsvollstreckung im Einzelfall erleichtern, indem unnötige Vollstreckungsversuche und damit verbundene Kosten vermieden werden."
https://www.google.com/search?q=anschriftenermittlung+schuldner+gerichtsvollzieher
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Vielleicht hat der Schulder seine Daten für private Auskunftsersuchen sperren lassen.
bringt nichts, ein Schuldtitel ist ein berechtigtes Interesse.
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Diese Auskunft ist so pauschal, dass niemand wissen kann, was überhaupt damit gemeint ist.
Es kann zum Beispiel sein, dass die Person unbekannt verzogen ist. Da kann einem die Behörde dann wirklich nicht mehr helfen.
Wenn man in der Nähe könnte man nachschauen ob der Name noch am Klingelbrett ist. Angesichts der relativ geringen Schuldsumme lohnen kostenträchtige Alternativen an sich nicht.