Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV woher wenn noch nie gearbeitet?

1 Antwort

Ich solle die o.g. Bescheinigung bei meinem zukünftigen Arbeitgeber einreichen,

Wer hat Dich denn dazu aufgefordert?

Die Meldebescheinigung geht einem (neuen) Arbeitgeber nichts an, die SV-Nummer schon.