Meister bringt mir nichts bei?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wen dein meister dir nichts beibring wende dich an die kammer den dan leig schon betrug vom meister vor den dan kannes sogar soweit gehen das du nicht als azub vergütte werdne must soindern als hielfsabeite rund anspruch auf schadenersatz hättets du dan auch noch !

Ich hoffe einer der Geselelsn hat dier was beigebathct wen auch das nicht passiert ist ist dein vertrag von anfnag an auf betrug an dir aufgebaut!

Im shclimsten falle kanndie kammer so jemanden die ausbildungslitzenz entziehen! Aber du solst dich auf jeden fall an die kammer wenden wen dir nichst beigebrahct wordne ist den die kann dan auch dir dan helfen zb sogar auch eine erstazfirma zu finden!

Wen du garnsicht beibekomen hats dan heist das das du sinlso da warst und eigentlcih deine firma verklagen must und das kann dan richteig teuer werden wen du vor dem Arbeistgericht gewinst!


Diesel775 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 21:58

Geil danke 10 000 Euro schmeckt spass 😂😂

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herakles3000  03.06.2019, 22:03
@Diesel775

Von wegen blos 10.000€ ! Es gab makl ein azub der ungerehcterwies von der firma 6 monate vor der prüfung gekündiegt worden ist damit er schadenersatz vor dem arbeistgericht bis zur rente gelten gemahct damals warendas zwar bloss 100.000 dn aber diese firma hat nie wieder ausgbeildet den sie muste ihn wieder einstelel und auch das verloren geld ersetzen!Aber achtung ein meister mus die nichts selber beibringen wen er dafür leute hat die das tun!

Wende dich erstmal an die kammer und suche dir einen anderen Betireb!

Außerdem schreibe bitte nur die wahrheit ins berichtsheft den das gilt als nachweis auch vor dem Arbeistgericht!

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Diesel775 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 22:27
@herakles3000

Keiner hat mir was beigebracht nicht mal die gesellen 100 Prozent ich kann bis heute noch keine Verteilung Messen und Protokollieren das müsste ich schon längst können und das ist 1 von 100 was ich nicht kann

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Du kannst dich auch in der Berufsschule an die Fachlehrer wenden.

Gar nichts. Denn du müsstest doch wohl eher zur Handwerkskammer oder nicht?


Diesel775 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 21:57

Ich hab das gefunden guck mal

Sehr geehrter Herr/Frau ____________,

laut § 14 Berufsbildungsgesetz müssen Sie mich entsprechend des gesetzlichen und betrieblichen Ausbildungsplans ausbilden. Ich habe jedoch wichtige berufliche Fertigkeiten noch nicht erlernt, die ich zum jetzigen Zeitpunkt meiner Ausbildung längst beherrschen müsste. Einige Beispiele:

- (Berufliche Fertigkeiten)

- (Berufliche Fertigkeiten)

Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, mir die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte zu vermitteln und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich als Ausbilder nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.

Mit freundlichen Grüßen,


Unterschrift Azubi ____________

Das heisst das ich Schadensersatz bekomme 😂😂😂

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AlterHaudegen75  03.06.2019, 22:56
@Diesel775

Das kannst du deinem Chef natürlich unter die Nase halten. Die Frage ist dann nur wie Spaßig der rest deiner Ausbildungszeit dann dort ist bzw. wird. Ist der Meister denn gleichzeitig dein Chef?

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