Muss mein Ausbilder/Meister mein Werkzeug stellen?
Hallo ich arbeite als Azubi im ersten lehr Jahr in einer Licht und werbe Technik Firma daher also meine Frage muss mir mein Betrieb alles nötige Werkzeug stellen ? Da es bei uns ein Krimskrams Bude ist habe ich mir einen Koffer und ein bisschen Werkzeug schon zusammen gesucht Das folgende Problems in der Licht Werbetechnik braucht man nicht nur Sachen für Folie sondern auch Strom oder Metall wie einen Seitenschneider oder Ab isolier Zange da ich bei meinem Vater seitdem ich acht bin immer mal wieder ausgeholfen habe habe ich dementsprechend sehr sehr viel vor Erfahrung mit Metall Bau und Elektrik und ich weiß also wovon ich spreche und wenn ich mal irgendwelche elektrischen Platten machen soll muss ich mir immer das Werkzeug Zusammensuchen von Gesellen wenn diese nicht da sind ich hätte gern einfach vernünftiges Werkzeug mit dem ich sauber arbeiten kann ich hab die ganzen Werkstatt Leiter schon immer wieder damit genervt und sie vertrauen mir auch schon einiges an jetzt also die Frage soll ich noch ein paar Monate warten und weiter nerven bis ich es kriege hätte ich behauptet oder weiß meint ihr ? Bitte keine Aussagen mit Lehrjahre sind keine Herren Jahre ich nehme meine Ausbildung wirklich ernst und würde gern einfach nur ordentliche und saubere Arbeit abliefern nur geht dies teils damit nicht danke im Voraus
5 Antworten
Bei Köchen hat jeder seine eigenen Messer und sein eigenes "Werkzeug" (Thermometer, Ausstechringe, Pinzetten, ...) das hat den Hintergrund, dass man mit seinen eigenen Sachen besser arbeitet und diese auch dementsprechend pflegt.
Dein Betrieb muss dir laut Gesetz das Werkzeug stellen, welches benötigt wird um die Arbeit zu verrichten, aber welche Qualität dieses Werkzeug besitzt ist wieder eine andere Sache. Mein Betrieb hat eine Schublade mit dutzenden von Messern die nicht mal eine Tüte aufschneiden können.
Generell hat der Arbeitgeber, hier also der Ausbildungsbetrieb, alle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Einige Handwerker haben trotzdem privates Werkzeug, dass sie auf der Arbeit benutzen.
Was die Paragraphen hergeben, ist das eine. Ob es sich in deiner Situation anbietet, auf Paragraphen zu pochen, ist eine ganz andere Frage. Entscheidend ist, dass du eine Lösung findest, die für dich funktioniert, und wenn du dabei eine gewisse Eigeninitiative zeigtest, wäre das in den Augen eines verständigen Lehrherren ein klares Plus. Du kannst dein Anliegen sicherlich mal vorbringen, aber es gilt den Eindruck zu vermeiden, dass du "ständig herumnölst" oder dergleichen.
Der Ausbildende ist verpflichtet, kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, erforderlich sind. Diese Pflicht erstreckt sich auf die Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses. Bei Prüfungen besteht sie auch noch, soweit diese nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden. Es gilt nicht, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor der Zulassung zur Abschlussprüfung beendet wurde, sei es einvernehmlich oder durch eine wirksame Kündigung.
Werkzeuge muss man dir Stellen Aber der zustand ist nicht immer der Beste das musst du Akzeptieren!
Wen man dir Aber Für Deine Arbeit keine Gibt dan sollste du dich nach einer Anderen Firma umschauen!