Meine Lehrerin hat mich auf einer Klassenfahrt nachts gesehen und ich streitete ab dass ich das gewesen sei Folge:SV 5 im Zeugnis ist das rechtens?
Sorry für die blöde Rechtschreibung... Ich kann nur auf PCs gut schreiben.
6 Antworten
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Ja was haste denn gemacht? Nur gesagt, dass du das nicht warst? Man geh und red mit ihr
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SV 1 wäre du hälst dich an die Regeln
SV 2 wäre du streitest dich ein wenig drum, das du die Regel beschissen findest
SV3 wäre du übertrittst die Regeln leicht
SV 4 wäre du übertrittst die Regel und gibst es zu wenn du erwischt wirst
SV 5 ist du übertrittst die Regel und lügst
SV 6 ist du übertrittst die Regel massiv und forderst auch noch andere auf sie zu übertreten.
Ich glaube du musst dich nicht beschweren, oder?
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Dann geh hin, bereue deine Lüge und rede mit der Lehrerin darüber, dass du dir eine Note wünscht die den Jahresdurchschnitt abbildet. Leider ist es aber so, dass Sozialverhalten auch was mit Vertrauen zu tun hat und Vertrauen kann eben durch eine heftigere Sache kaputt gehen.
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Also du lügst deine Lehrerin an, wegen einer Sache, die nicht einmal verboten war?
Welchen Grund gab es dann für die Lüge?
Und in einem Fall, in dem du lügst, ist eine fünf ziemlich angemessen.
Vor allem, wenn du nicht mal etwas getan hast, was verboten war. Du zeigst mit diesem Verhalten ganz deutlich, dass du nicht fähig bist ein sachliches Gespräch zu führen.
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Wenn du "stritt" nicht schreiben kannst, hat es nichts mit dem Handy zu tun. Es ist sogar kürzer als das von dir verwendete Präteritum.
SV 5? Ist so etwas heute alles nummeriert?
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Hallo joschuabks,
du hast hier schon genügend Meinungen. Ich hänge mich also nur der Vollständigkeit an:
Du bist bei einer Regelwidrigkeit erwischt wörden. - Du streitest das ab.
Das heißt, dass du nichts eingesehen hast.
Die Fünf ist berechtigt.
ja stimmt schon aber die Sache ist halt dass ich mich das ganze Jahr über vorbildlich verhalten habe und eine Woche vor den Zeugnissen dies passiert ist also ist es doch schon ein bisschen unfair oder nicht ?