Meine Freundin schlägt mich ab und zu..darf ich rechtlich gesehen zurückschlagen?

10 Antworten

Falls es für deine Verteidigung erforderlich ist, dann dürftest du auch zurückschlagen. Ob das was bringt ist eine andere Frage.

Ich würde versuchen, ihren Angriff abzuwehren und sie durch einen Hebel festzulegen. Dazu braucht's aber Training. 

Rechtlich...joa könnte man als Notwehr sehen, darfst sie eben nicht wirklich verletzen... Aber besonders männlich wär es nicht, da hältst du lieber ihre arme fest wenn sie das macht..

Abwehren oder festhalten dürftest du mit Sicherheit......aber was ist das für eine Grundlage für eine Beziehung, besser wäre ihr klarzumachen, dass sowas (egal ob Mann / Frau) nicht geht.


angellightwhite 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 16:17

Und was wenn sie wegen dem Festhalten sofort zur Polizei rennen würde? Dann steh ich als Mann ja dumm da..

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sonrec  29.03.2016, 16:47
@angellightwhite

...ich weiß ja nicht wie arg es zur Sache geht, aber wenn einer zur Polizei rennt (und Anzeige erstattet) ist das irgendwie nicht die richtige Basis für eine vertrauensvolle und gewaltfreie Beziehung. Wenn irgendwelche Gewalt stattfindet besteht immer die Möglichkeit, dass derjenige, der sie abbekommt sich wehrt oder Hilfe sucht. Was ich auch für richtig halte (egal ob Mann oder Frau). Es gibt zwar auch spezielle Beziehungen, da passiert es einvernehmlich und gewöhnlich zeitlich begrenzt......und da rennt dann auch keiner zur Polizei. Schlagen ist egal ob Mann Frau Kind Haustier......es abbekommt nicht tolerierbar! 

Sprich es an und rede mit ihr. Wenn sie sich so wenig unter Kontrolle hat lass sie einfach stehen.

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Du kannst weggehen, dich aus der Situation begeben... und du kannst dir überlegen, ob du die Beziehung unter diesen Voraussetzungen weiter führen willst. Vielleicht ist es besser, du beendest sie...

zwischen euch besteht Garantenpflicht, wodurch das Zurückschlagen um sich zu wehren strittig ist (Einstandsandspflicht gegenüber dem anderen)

Unstreitig mussen jedenfalls schwere Misshandlungen nicht geduldet werden. Ich weiß ja nicht ob "diese Schellen/Stöße" für dich schwere Misshandlungen sind.

Ich denke aber es wird keiner was sagen, wenn du deine Freundin beispielsweise fest hällst.

Nach §32 StGB muss deine Handlung geeignet sei, um den Angriff zu beenden oder zu erschweren.

Dabei muss allerings das mildeste Mittel gewählt werden. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du deiner Freundin körperlich überlegen bist und somit ein milderes Mittel wie schon erwähnt das Festhallten wäre oder einfaches Abwehren und du nicht gleich zuschlagen musst...

Ansonsten kann ich dir den Rat geben mal mit ihr zu reden, ich bin der Meinung das eine solche Beziehung in der ein Partner (wenn auch die Frau) schnell handgreiflich werden, nicht die idealste ist... Ist aber natürlich deine Sache.