Hat jemand Kampferfahrung mit einem Teleskopschlagstock?

6 Antworten

Erfahrung nur gegen Tiere... Daher brauch ich das nicht großartig zu erwähnen, da es so oder so nicht zu deinem Fall passt...

Überlege mal, ob ein Pfefferspray vielleicht besser wäre. Das kannst du zumindest aus der Entfernung anwenden. Mit dem Schlagstock musst du schon ganz nah ran... Außerdem könntest du mit dem Teles den Gegner auch regelrecht den Schädel einschlagen, was am Ende dich wieder blöd dastehen lässt.

Wie wäre es als Alternative (oder Zusatz zum Pfefferspray) mit einem völlig legalen Kubotan? Den kannst du als Schlüsselanhänger tragen oder in die Tasche stecken. Hier mal ein Video, wie man das Teil gebrauchen kann...:

https://www.youtube.com/watch?v=Wi9Lp3JyswA


ScharldeGohl  26.06.2018, 06:49

Und mit einem Kubotan kann man weder drohen (da keinerlei imposante Wirkung), und man muss noch näher dran als bei einem Schlagstock. Woher ich das weiß? Weil ich seit Jahren Krav Maga betreibe und gelernt habe, mit einem Kubotan umzugehen.

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blacksheepkills  26.06.2018, 08:09
@ScharldeGohl

Meinst du in einer heiklen Situation kannst du deinem Gegenüber noch drohen? Ich glaube nicht. Das geht Schlag auf Schlag. Den Kubotan kannst du mithilfe eines Ringes um den Daumen permanent in deiner Hand halten und bei Gefahr sofort drauf los "punktieren".

Ich denke man muss da jede Situation einzeln betrachten. Alles hat seine Vor- und Nachteile:

Der Schlagstock macht psychologisch was her und ist schnell einsatzbereit. Allerdings muss man nah an den Gegner ran und das Führen ist den meisten unter uns untersagt...

Der Kubotan ist frei käuflich, da offiziell keine Waffe und kann großen Schaden und / oder Schmerzen verursachen. Nachteil: Direkter Körperkontakt mit dem Gegner und nicht angsteinflößend.

Pfefferspray darf meines Wissens nur bei Tieren eingesetzt werden (es könnte bei Benutzung beim Mensch noch eine Anzeige folgen). Dafür ist es frei verkäuflich, klein und handlich. Allerdings hat man es nicht ständig in der Hand und es dauert im Fall der Fälle zu lang bis es einsatzbereit ist...

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holl dir lieber peffer spray ist sicherer für dich

du bekommst oft nur probleme mit dem ding ,praxis und theorie sind sehr verschieden

Wenn du damit erwischt wirst, kann das mehrere tausend Euro Bußgeld kosten.

Egal was du dir holst:

Wenn du nicht wirklich lernst damit umzugehen, wird dir ein erfahrener Kämpfer oder ein geschickter Gegner schnell so etwas abnehmen und dir buchstäblich in den A*sch stecken.

Alles schon erlebt.

Und das kann übrigens auch ein Deutscher, dafür muss es kein Flüchtling sein.


blacksheepkills  26.06.2018, 06:24

Naja, in erster Linie zählt ja mal der "Aha-" bzw Schreckeffekt. Das vertreibt die meisten Täter schonmal. Der Gegner weiß nämlich nicht, ob DU mit dem Teil umgehen kannst oder nicht...

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ScharldeGohl  26.06.2018, 06:25

Das ist zwar die Hoffnung des Waffenträgers, aber will man sich wirklich darauf verlassen? Ich nicht.

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blacksheepkills  26.06.2018, 08:01
@ScharldeGohl

Wozu eine Alarmanlage am Haus? Macht doch nur Krach und hindert den Einbrecher doch nicht wirklich daran einzubrechen...!

Warum schreien, wenn man überfallen wird? Schreie hindern den Täter auch nicht dich auszurauben und und und...

In allen Fällen gibt es aber einen Schreckeffekt, der zumindest den größten Teil der Gegner abschrecken lässt...

Und was nützt dir deine Kampferfahrung, wenn dein Gegenüber eine Pistole zückt und dich auf Distanz niederstreckt?

https://www.youtube.com/watch?v=4DzcOCyHDqc

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Ein Teleskopschlagstock ist verboten und dient sicher nicht der Selbsrverteidugung.


XGamer14598 
Beitragsersteller
 26.06.2018, 05:28

Dummer kommentar, ein telli ist nicht verboten und man kann sich schon in notwehr damit verteidigen

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StreetJump  26.06.2018, 05:32
@XGamer14598

Das Führen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit.

aber

Ausnahmsweise kann der Gegenstand bei „berechtigtem Interesse“ geführt werden. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, einen Schlagstock zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.

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gri1su  26.06.2018, 06:26
@XGamer14598

XGamer14598, dein Kommentar ist dumm. Bevor du solche unqualifizierten Äußerungen von dir gibst, solltest du dich besser mal informieren.

Der Besitz eines solchen Schlagstocks ist rechtlich zulässig, aber er darf nicht mitgeführt werden. Ausnahmen gibt es z. B. beim Transport für eine Sportart, dann muß der Schlagstock aber sicher verpackt sein.

Für Verteidigungszwecke ist das Gerät in keinem Fall zulässig - das wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz - und zumindest die Straftat einer gefährlichen Körperverletzung.

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exxonvaldez  26.06.2018, 06:33
@gri1su

Transport in einem verschlossenen Behältnis ist eben genau kein Führen.

Und für "Verteidigungszwecke" (Notwehr) ist grundsätzlich alles zulässig, sogar eine illegale Schusswaffe.

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