Ich habe eine ähnliche Situation hinter mir. Am besten ist - wie immer - eine gütliche Aufteilung des Eigentums und der Einrichtung. Wenn das nicht geht, folgender Hinweis: Alles, was im Laufe der Ehe erworben wird, ist bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung Gegenstand für eine Aufteilung im Scheidungsfall. Das kann im schlimmsten Falle - wenn sich beide über eine Aufteilung des Hausrates etc nicht einigen können - eine langwierige und aufreibende Abgleichung all dessen werden, was in der Zeit der Ehe von beiden Partnern erworben wurde. Dazu rate ich persönlich nicht, denn das wird nicht alles sein, was ihr gegenseitig abrechnen müsst - im wahrsten Sinne des Wortes: also Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt etc. Bei der Aufteilung des Hausrates und der Wohnungseinrichtung am besten miteinander einigen, vor allem zum Wohle der Kinder. Alles andere wird noch aufregend und nervig genug.

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