Meine Ausbilderin ist krank, kann ich trotzdem Urlaub machen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Lass Dir die Urlaubsgenehmigung von der Leitung der Abteilung schriftlich geben, dann kannst Du den Urlaub antreten.


Lixi243 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 11:29

Muss, es dann was spezielles sein oder reicht auch etwas ganz simples?

Hexle2  03.12.2024, 11:31
@Lixi243

Gibt es bei Euch keine Urlaubsanträge (Formular)?

Falls ja, füll den Antrag aus und lass ihn unterschreiben. Du kannst auch die Leitung der Abteilung fragen, der Urlaub muss ja irgendwo vermerkt und gebucht werden.

Lixi243 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 11:33
@Hexle2

Ja, bei uns gibt es keine schriftlichen Urlaubsanträge, dies passiert ausschließlich digital bei uns und ich kann auch kein Formular finden

Hexle2  03.12.2024, 11:34
@Lixi243

Du bist Azubi, das soll Dir dann der/die Vorgesetzte der Abteilung sagen, die müssen das ja evtl. auch eingeben

Ich kann Dir jetzt schreiben, wie das bei uns ist, das wird Dir aber nichts nützen. Da hilft nur fragen.

Du hast ja schon nach Urlaub gefragt und er wurde mündlich bewilligt. Jetzt gehst Du hin und erkundigst Dich, ob Du noch etwas machen musst oder ob alles schon erledigt ist

Lixi243 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 11:35
@Hexle2

Alles klar, vielen Dank

Hexle2  04.12.2024, 12:37
@Hexle2

Danke fürs Sternchen und schönen Urlaub

Es gibt immer einen Vorgesetzten oder dessen Vertretung - diese Person fragen

Die Ausbilderinnen haben vermutlich eine Führungskraft, die ist dann im Zweifelsfall zuständig bzw. sagt dir wer es vertritt. Oder teilt dir mit, dass die Zustimmung der aktuelen Abtelung ausreicht.

In dem Fall solltest du das dir einfach von der schriftlich, also z.B. per Mail genehmigen lassen und die zuständigen einfach in Kopie nehmen, dass sie das nach Rückkehr sehen.

Hast du Kontakt zu den Personen, die für die Genehmigung zuständig sind? Dann schreib eine WhatsApp oder eine Mail und lass dir den Urlaub schriftlich genehmigen. Nur was Geschriebenes hat Gültigkeit. Mündliche Zusagen können auch schnell mal revidiert werden.


Lixi243 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 11:28

Nein, ich habe leider keine Möglichkeit, sie zu erreichen aber ich habe ihr eine E-Mail geschrieben aber dies Mail kann Sie bzw. wird sie nur lesen wenn Sie wieder bei der Arbeit ist.