Mein Vater erlaubt mir nicht dass ich in der Moschee mein Fasten dort eröffne?
selamunaleykum,
ich W/16 hab heute mein ersten Fasten Tag in der Moschee mit Freunden in Iftar eröffnet, und möchte morgen wieder hingehen und das letztes Mal, aber mein Vater erlaubt mir nicht, dass ich dort mein Fasten am Abend in der Moschee eröffne. Heute durfte ich es aber anscheinend wäre es morgen zu viel für ihn das ich dort eröffne. Was soll ich jetzt eigentlich tun? Ich hab das erstes Mal in einer Moschee mein Fasten eröffnet und darf nicht zwei mal hintereinander in der Moschee eröffnen.
5 Antworten
vlt will dein Vater iftar auch einfach mit dir zusammen machen
Wahrscheinlich meint er es nur gut und will mit dir zum Iftar essen. Du kannst ja fragen wieso er das so will und könnt euch dann auch auf bestimmten Tagen einigen, in denen du in der Moschee iftar isst. Redet einfach mit einander dann klappt es bestimmt :)
Erlaubt er dir es gar nicht mehr? Oder nur 2 tage hintereinander? Vielleicht möchte er auch einfach nur mit dir zusammen essen. Oder hat Sorgen etc..
Er kann doch eigentlich mitkommen und sein Fasten auch dort brechen. (Wenn es eine männer seite gibt).
Ansonsten hör einfach auf dein Vater. Vielleicht darfst du morgen wieder wenn du so gerne möchtest.
Es gibt in Deutschland Religionsfreiheit und mit 14 wird man religionsmündig - sprich: dein Vater darf es dir nicht verbieten.
So viel Unverständnis ist nicht normal.
Noch mal zum Mitschreiben. Sie ist über 14. Also darf sie in die Moschee gehen, in die Kirche gehen. Sie darf die Religion wechseln, wann sie will. Aus der Religionsgemeinschaft austreten, wann sie will. Die Eltern haben da in keiner Weise mehr ein Mitspracherecht. PUNKT.
Hier kollidieren zwei Rechte. Der Vater hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann festlegen wo sich seine Tochter wann aufhalten darf.
Er darf ihr nicht verbieten zu glauben was sie will, aber er darf ihr verbieten in die Moschee zu gehen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gilt für die Wohnsituation, nicht dafür, wo das Kind in seiner Freizeit ist. Solange es also nicht sich selber gefährdet mit einer Uhrzeit (und das wäre bis 24h) oder in dem der Umgang gefährlich oder strafrechtlich relevant ist, ziehen hier die elterlichen Rechte nicht.
Er verbietet ihr ja nicht generell den Besuch, was ich auch kritisch sehen würde, sondern nur morgen. Heute durfte sie ja hingehen.
Es ist auch nicht obligatorisch in ihrem Glauben da heute abend hin zu gehen.
Zu sagen bis Mitternacht darf eine 16jährige hingehen wo sie will, solange da keine direkte Gefahr droht ist nicht richtig.
Nein. In Deutschland darf er es eben nicht. Das hat mit Aufenthaltsbestimmungsrecht in keiner Weise etwas zu tun. Sondern einzig und allein der Religionsfreiheit in DEUTSCHLAND. Und die gilt ausnahmslos ab 14
Sie darf glauben was sie will, aber ihr Vater hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er kann bestimmen wo sie das glauben darf was sie will.
Religionsfreiheit stößt an ihre Grenzen wo sie mit anderen Gesetzen kollidiert. Wäre das nicht so dürften die Rastafari seit jahrzehnten kiffen.
Ach, und wenn sie beschließt Satanistin zu werden, dann muss ihr Vater ihr besuche von schwarzen Messen um Mitternacht erlauben, weil das halt ihre Religion ist.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst nicht nur die Bestimmung darüber, wo das Kind wohnt, sondern auch wo es zur Schule geht und seine Freizeit verbringt oder wohin und ob es in den Urlaub oder auf Klassenreise fahren darf.
https://www.lenhardt-lenhardt.de/rechtsanwalt-aufenthaltsbestimmungsrecht/
Zumindest behauptet das diese Anwaltskanzlei.
Vielleicht verstehe ich dich aber in der Tat vollkommen falsch.
Muss er dich hinfahren? Oder was meinst du damit, dass es ihm zu viel wird? Kannst ja vielleicht sonst selber den Weg antreten, dann muss er dich ja nicht bringen. Sprich ansonsten nochmal mit ihm und sag ihm, warum dir das wichtig ist
Falsch.... der Vater darf den Gang zur Mosche verbieten, nicht jedoch das Eröffnen. Aber das kann sie auch zuhause. Sie ist keine 18 und unterliegt noch der Aufsichtspflicht der Eltern. Wenn die Eltern nicht in die Mosche wollen und auch nicht wollen das sie im dunkeln draußen rumtingelt können die das verbieten. Mit 18 Jahren wäre es anders.