Mein Sohn wurde angezeigt. Gegenanzeige?
Hallo zusammen.
Mein Sohn (15 Jahre alt) wurde letztes Jahr im Dezember angezeigt wegen "räuberischer Erpressung". Die Anzeige wurde von einem ebenfalls 15Jährigen von seiner Schule gestellt. Die Anzeige ist totaler Bullshit. Das ist komplett gelogen. Man kennt den Jubgen, der die Anzeige gemacht hat. Der Junge kann einem eigentlich nur leid tun. Ist auffällig in der Schule und macht nur Stress. Stellt sich aber immer als Opfer hin. -Nebeninfo: Ich kenne seine Mutter und somit sein Leben. Der Junge bekommt von der Mutter zu wenig "Liebe"-
Mein Sohn war fix und alle. Wer meinen Sohn kennt, der weiß, dass er ein total sozialer Junge ist. Hat zwar ab und zu große Klappe,aber in dem Alter ... 🤷🏻♀️ Die Anzeige ist einfach total an den Haaren herbeigezogen.
Wir mussten dann am 23.Dezember (total toll kurz vor Weihnachten) zur Aussage. Die Polizisten glaubte meinem Sohn,aber sie sagte, dass sie keine handhabe darüber hat und die Staatsanwaltschaft entscheidet.
Wir haben zu dem Zeitpunkt nicht "geschaltet" und hätten direkt eine Gegenanzeige machen sollen,wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung.
(Muss dazu sagen,dass der Junge, der meinen Sohn angezeigt hat,schon längst überall zugegeben hat,dass er die Anzeige nur gemacht hat, weil er mal Lust hatte, eine Anzeige zu machen . Also aus Spaß. Leider wollten die "Zeugen" sich dazu nicht äußern.
Heute haben wir den Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen,dass die Anzeige ENDLICH eingestellt wurde.
Meine Frage: Sollen wir noch eine Gegenanzeige machen,oder hätten wir das direkt machen sollen? Ich finde, der Junge sollte jetzt auch nicht ungestraft davon kommen,damit er mal spürt,dass das alles kein Spaß ist.
Liebe Grüße und danke schonmal für eure Antworten.
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Bei dem Geschehen waren die beiden Jungs allein?
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Nein, der beste Freund meines Sohnes wurde auch angezeigt. Also somit hat dieses Szenario nie stattgefunden,wie der Junge es erzählt
8 Antworten
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aber sie sagte, dass sie keine handhabe darüber hat und die Staatsanwaltschaft entscheidet
Und genau aus diesem Grund ist es einem Beschuldigten nicht anzuraten mit der Polizei zu sprechen. Eine Einlassung ist auch jederzeit schriftlich gegenüber der StA möglich.
Heute haben wir den Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen,dass die Anzeige ENDLICH eingestellt wurde
Eine Strafanzeige kann nicht eingestellt werden, eingestellt wird das Ermittlungsverfahren. Hier wäre noch relevant, auf welcher Grundlage dies geschah. Einstellung gem. § 170 II 1 StPO?
Sollen wir noch eine Gegenanzeige machen,oder hätten wir das direkt machen sollen?
Du kannst natürlich wegen falscher Verdächtigung Strafanzeige erstatten. Ob sich das lohnt ist aber fraglich und kann nicht beurteilt werden, ohne den Grund der Einstellung des Verfahren gegen deinen Sohn zu kennen. Zur Erfüllung des objektiven Tatbestands des § 164 StGB ist es erforderlich, dass die Verdächtigung objektiv unwahr ist; die Frage der Täterschaft muss eindeutig geklärt werden und darf nicht offen bleiben (vgl. OLG Rostock NStZ 05, 335). Es handelt sich hier im Übrigen um ein Offizialdelikt, die StA hätte also bereits von Amts wegen entsprechende Ermittlungen aufgenommen, wenn sie hier von einer falschen Verdächtigung ausgeht.
LG
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Hätte die Polizei, oder die Staatsanwaltschaft hier einen Anfangsverdacht dafür gesehen, dass der Anzeigeerstatter sich das Ganze ausgedacht hat, hätten sie von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Solange die von dir so richtig in Anführungsstriche gesetzten "Zeugen" nicht gegenüber der Polizei bestätigen, dass der Anzeigeerstatter damit geprahlt hat, dass er sich die Sache ausgedacht hat, ist eine "Gegenanzeige" absolute Zeitverschwendung für alle Beteiligten.
Und bei allem Verständnis für deine Mutterliebe: Haben die "Zeugen" das dir gegenüber so geschildert, oder ist die Quelle auch hierfür dein Sohn? Kinder und Jugendliche machen durchaus manchmal Dinge, deren Folgen sie nicht richtig einschätzen können und die sie, wenn sie die Dummheit eingesehen haben, nicht unbedingt ihren Eltern beichten.
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Ein Anwalt wird da den Erfolg besser einschätzen können. Nur wenn sich kein Zeuge meldet, wird es nur wieder Aussage gegen Aussage laufen und damit wieder eingestellt. Einfach anzuzeigen und und zu hoffen reicht nicht.
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Mein Sohn war fix und alle. Wer meinen Sohn kennt, der weiß, dass er ein total sozialer Junge ist
LOL... nimm´s mir nicht übel, aber da musste ich lachen.
Als Ted Bundy verhaftet und angeklagt wurde, haben sehr viele seiner früheren Freunde Stein und Bein geschworen, dass er ein total netter und sozialer Mann sei. Er hat als Ehrenamtler in einer Telefonseelsorge gearbeitet und war bekannt für sein einfühlendes Wesen.
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Ich glaube dir und deinem Sohn ja... aber mit 15 kann man theoretisch eine Menge anstellen, Man nimmt heute an, dass Bundy seinen ersten Mord mit 14 begangen hat,
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Und mit 15 ist man automatisch ein Unschuldsengel? Ich kannte 12 Jährige, die Schläger waren. Nicht das deiner einer wäre. Nur das Alter ist eine Zahl. Mehr nicht.
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Ja ich verstehe was du meinst. Es gibt auch schon Mörder in dem Alter. Ich kenne mein Kind. Andere halt nicht. Es ist /war einfach nur so unfair. Wenn da was dran gewesen wäre, dann wäre ich dabei,meinem Sohn die Hammelbeine lang zu ziehen.
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"Nachtreten" finde ich immer etwas fragwürdig.
Der Staatsanwalt hätte übrigens auch die Möglichkeit gehabt, wegen "missbräuchlicher Verwendung der Anzeige" vorzugehen ... ggf. hat er das auch getan.
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Aber davon bekommen wir dann kein Bescheid,ob darüber ermittelt wird,oder?
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Geht euch ja auch im Endeffekt nichts an. Wäre aber auch bei einer Strafanzeige durch euch nicht anders. Erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, kann man es oft mitbekommen: https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentlichkeitsgrundsatz
Nein, die Zeugen waren andere, die mit im Bus saßen, die morgens alle zusammen zur Schule fahren.