Mein Paket vermeintlich Illegal?
Ich habe mir über Ebay Kleinanzeigen ein E Roller gekauft. Ich war sehr erfreut als es ankam doch jetzt ist was sehr blödes passiert. Ein Mann klingelte gestern bei mir und sagte das der E Roller seiner sei. Ich glaubte ihn anfangs nicht doch als er den Kassenbeleg zeigen konnte war ich sehr geschockt. Was kann ich jetzt tun´?
5 Antworten
Hallo KingDroge,
da passiert zunächst mal gar nichts.
Der Kerl an der Tür muss beweisen, dass der Roller sein Roller ist und der Verkäufer ihn sich unrechtmäßig angeeignet hat.
Der Nachweis geht am Einfachsten, wenn er die Fahrzeugzulassungspapiere (ABE) und die Fahrzeugindentifikationsnummer hat. Denn nur dann kann man nachweisen, dass es genau der Roller ist. Mit dem Kassenzettel kann er nur nachweisen, dass er irgendeinen solchen Roller gekauft hat - vielleicht den, vielleicht auch nicht.
Vor Gericht geht es dann darum, wer seine Aussagen glaubhaft machen kann. Das hängt immer vom Einzelfall ab. Übliche Fragen, die behandelt werden?
- Wer hat die ABE/FIN und Rechnung?
- Wurden der Roller als gestohlen gemeldet?
- In welchem Verhältnis stehen "Bestohlener" und "Dieb"
- Was sagt dein Verkäufer, wo er den Roller herbekommen hat.
- Hast du einen üblichen Preis bezahlt oder war klar, dass da was vom "Laster gefallen ist"
Falls der Kerl an der Tür nachweisen kann, dass das sein Roller ist, dann bekommt er ihn. Du kannst den Kaufpreis von deinem Verkäufer zurück verlangen. Und der bekommt eine Anzeige wegen Diebstahls oder Hehlerei.
Dann gibt es aber noch unzählige Eventualitäten, die auch eine Rolle spielen könnten.
Vor Gericht bekommst du ein Urteil, nicht Gerechtigkeit.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Diese Frage war ein Fiktives Szenario, ich muss über Sach-Rechtmängel eine Powerpoint halten. Das ist ein Beispiel von mir erfunden.
Schlechtes Beispiel, weil Du zum einen nicht erwähnt hast, wer den Roller verkauft (privat oder gewerblich). Zum anderen ist hier kein Sachmangel ersichtlich. Der Vertrag könnte einen Rechtsmangel haben. Aber wie gesagt ...
Wenn Die Geschichte so sein sollte, dass Du von privat einen gestohlenen Roller gekauft hast, dann kannst Du kein Eigentum daran erwerben. Der Kassenbeleg wäre zwar nicht ausreichend, aber immerhin ein Indiz.
Zur Polizei gehen und den Verkäufer anzeigen!
Ein Kassenzettel ist nicht zwingend sehr aussagekräftig.
Du solltest Dich jedoch zunächst an den Verkäufer wenden.
Vielleicht hast Du einen geklauten Roller "erwischt".
Erstmal gar nichts machen und den Roller behalten. Der angebliche Besitzer sollte sich die Frage stellen.
Diese Frage war ein Fiktives Szenario, ich muss über Sach-Rechtmängel eine Powerpoint halten. Das ist ein Beispiel von mir erfunden