Mein neu gekauftes Occasion Auto hat nach nur 2 Monaten einen Getriebeschaden, was tun?
Hallo Zusammen
Ich habe mir vor 2 Monaten ein Occasion Auto gekaufe für 5600.- ohne Garantie. Nun fing das Auto an zu rütteln beim fahren und mehrmals hat das Auto ruckartig einfach geschaltet (ist ein Automat). Mittlerweile kann ich beim starten nicht mal mehr den Gang einlegen… Ich habe es in zwei Garagen gebracht und die sagten, dass das Getriebe kaput ist..Mir wurde beim Kauf gesagt, das Auto funktioniert einwandfrei und hat keine Schäden.
Nun habe ich dies dem Verkäufer gemeldet und sagte, dass ich das Auto zurück geben möchte oder eine Reparatur auf seine Kosten. Er meinte aber das macht er nicht und sagt dies sei nicht sein Problem und er zahlt nichts/ nimmt das Auto nicht zurück..
Jetzt bin ich unsicher, was ich tun soll. Ich dachte hier handelt es sich um mangelhafte Gewährleistung und er muss für die Schäden aufkommen.. oder lieg ich total falsch.. :(
Das Auto habe ich in einem Autohaus gekauft/ bei einem Occasionhändler.
Schweizer Recht, oder?
ja genau
3 Antworten
Gewährleistung wurde ausgeschlossen und damit hast du’s vermutlich auch günstiger bekommen, als beim Händler.
Das ist dein Risiko.
Günstiger und dann noch sicher mit Gewährleistung sowas gibt es nicht.
Selber schuld.
Lass mich raten, Privatkauf, keine Garantie, keine Gewährleistung.
Probefahrt hast du wohl nicht gemacht? Auto checken lassen?
Auszug Internetrecherche:
Ein privater Verkäufer bzw. eine private Verkäuferin darf durch eine Klausel im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung ausschließen. Das ist beim privaten Autoverkauf üblich und bedeutet, dass der private Verkäufer/die private Verkäuferin grundsätzlich nicht für Mängel an dem Fahrzeug haften muss.
Lies mal den Kaufvertrag durch. Steht explizit drauf, keine Garantie da Privatverkauf?
Wenn ja, Pech gehabt
Wenn Nein, Anwalt einschalten. Aber kostet dich eventuell auch was. Wäge ab, ob es sich lohnt
Da du den Wagen offensichtlich von privat gekauft hast, ist der Verkäufer selbstverständlich nicht zuständig für nach dem Kauf eintretende Schäden. Und offensichtlich bestand der Schaden ja zum Zeitpunkt des Kaufes nicht.
Ist großes Pech, aber dieses Risiko lässt sich nur vermeiden, indem man bei einem gewerblichen Händler kauft.
Ich meine, versetz dich doch mal in die Lage des Verkäufers. Jetzt sag bloß, du würdest den kaputten Wagen zurück nehmen?
Dann ist ein Verkauf unter Ausschluss von Sachmangelhaftung gar nicht zulässig. Das ist nur Privatpersonen erlaubt.
Dann darf ich also darauf bestehen, dass es das Auto zurück nimt oder für die Reparatur aufkommt?
Andererseits... 😬
https://www.auto.de/magazin/recht-getriebe-defekt-haendler-gewinnt-prozess/
Wie gesagt, grundsätzlich darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, abgesehen von der auf "Verschleißteile". Nun mag man natürlich argumentieren, dass so gut wie jeder von selbst, also nicht durch einen Unfall hervorgerufene Defekt, in irgendeiner Weise auf Verschleiß zurückzuführen ist.
In diesem Fall hat das Gericht leider zugunsten des Händlers entschieden.
Und hier bekam der Kunde Recht. Allerdings erst in 2. Instanz, also nach Berufung.
Schwieriger Fall also... 😐
Vielen vielen Dank für die tolle Hilfe! Wird also sicher eine schwierige Sache aber hoffe das ich mit dem Verkäufer eine faire Lösung finden kann..
Das Auto habe ich in einer Autogarage/ Verkäufer gekauft.