Mein Hund hat jemanden angesprungen. Was nun?

4 Antworten

Eine Anzeige wegen Körperverletzung und die Rechnung vom Arzt.

Wollen wir mal hoffen, dass Du eine Tierhalterhaftpflichtversicherung hast.


sharinkaa 
Beitragsersteller
 28.12.2018, 17:37

Aber eigentlich ist es ja nicht meine Schuld. Wenn ich zu einem aggressivem Hund hingehe und er mich beisst, dann würde ich denken dass es meine Schuld ist. Ich habe leider keine Hundehaftpflichtversicherung. Also ich bin eigentlich davon überzeugt dass die Frau dafür selbst verantwortlich ist. Ich kann mich auch irren..

dsupper  28.12.2018, 17:40
@sharinkaa

Nein, die Schuld liegt IMMER beim Hundehalter, das bestimmt schon das BGB mit der Gefährdungshaftung bei Hundehaltung. Und die Dame ist lt. deiner Frage ja einfach über den Gehweg gegangen - ihr gutes Recht. Bitte versuche jetzt nicht, das Opfer auch noch zum Täter zu machen. Schuld ist der Hundeführer, der den Hund nicht im Griff hat - völlig egal, aus welchem Grund!

Menuett  28.12.2018, 19:30
@sharinkaa

Nein, dafür ist die Frau nicht verantwortlich zu machen. Sie trägt hier keinerlei Mitschuld. Andere Menschen müssen sich nicht mit Hunden auskennen, damit sie nicht gefährdet sind.

Hier gilt übrigens noch dazu die Gefährdungshaftung. D.h. Du haftest als Tierhalter so oder so weil vom Tier grundsätzlich Gefahr ausgeht. Eine Haftung aus Verschulden findet hier nicht statt.

Wenn die Frau zum Arzt oder ins Krankenhaus geht, dann kann das richtig teuer werden.

Warum hältst Du ein Tier ohne die wichtigste Versicherung?

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass du noch gar nicht volljährig bist, der Hund also im Eigentum deiner Eltern steht? Und diese ja mit Sicherheit eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dieser sollte man den Vorfall direkt melden - auch, wenn man den Namen der Geschädigten gar nicht weiß. Aber so ist die Versicherung schon mal informiert.

Wenn die Dame sich in ärztliche Behandlung begibt und dort angibt, ihre Verletzungen wären auf einen Hundevorfall zurückzuführen, wird man sie nach der Anschrift des Hundehalters befragen. Die Krankenkasse wird sich dann an deine Eltern bzgl. der verursachten Kosten wenden, denn diese werden dann NICHT von der Allgemeinheit getragen, sondern von eurer Versicherung.

Je nach erfolgtem Schaden kann natürlich auch noch eine Schmerzensgeldforderung kommen - aber dies müsste die Dame einklagen.

Sollte sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten, werden deine Eltern ein Schreiben vom Ordnungsamt bekommen. Dann müssen sie sich zu dem Vorfall äußern. Ob es dann Auflagen gibt, ist möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich.


sharinkaa 
Beitragsersteller
 28.12.2018, 17:42

Ich bin gerade volljährig geworden aber der Hund ist auf meinen Vater gemeldet. Der Hund ist aber mein "Eigentum" und ab Januar ist dieser auch auf mich gemeldet. Meiner Meinung nach bin ich / oder meine Freundin nicht dafür verantwortlich. Da die Dame sich von hinten an einen gerade aggressiven Hund angenähert hat.

dsupper  28.12.2018, 17:45
@sharinkaa

leider ist deine Meinung da überhaupt nicht maßgeblich! Die Dame ist über den öffentlichen Gehweg gegangen - da muss sie keine Rücksicht auf einen "gerade aggressiven" Hund nehmen. Ganz im Gegenteil: so ein Hund gehört überhaupt nicht in die Öffentlichkeit. Lass das bei einer Anzeige bei der Polizei oder beim Ordnungsamt mal zur Sprache kommen - dann hast du für deinen Hund aber schneller harte Auflagen als du gucken kannst. Das kann dazu führen, dass dein Hund - egal welche Rasse - als "gefährlicher Hund" eingestuft wird (steht nämlich in allen Landeshundegesetzen) - und dann wird es böse und teuer für dich.

peterobm  28.12.2018, 17:51
@sharinkaa

du als Halter hast immer die A-Karte - das nennt sich Gefährdungshaftung. Hast keine entsprechende Vers. zahlst das aus eigenem Geldbeutel. DU bist für dein Tier verantwortlich, sonst keiner

Menuett  28.12.2018, 19:32
@sharinkaa

Hast Du Deinen Vater gefragt, ob er eine Versicherung für Dich abgeschlossen hat? Das wäre ja recht ungewöhnlich, wenn man sein bei sich lebendes Kind nicht mitversichert.

Die Dame darf sich jedem Hund nähern. Du darfst mit einem aggressiven Hund Dich ohne Maulkorb nicht in der Öffentlichkeit aufhalten.

dsupper  28.12.2018, 19:39
@Menuett

Kinder - auch volljährige - die noch in der Familie leben, sind automatisch mit in der Hundehalterhaftpflichtversicherung eingeschlossen - also gilt der Schutz auch, wenn ein Familienmitglied mit dem Hund geht ....

Frage ist nur, ob der Vater überhaupt eine solche Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen hat.

Menuett  28.12.2018, 20:03
@dsupper

Falsch ausgedrückt ich mich habe. Ja, würde mich halt wundern, wenn der Vater keine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

dsupper  28.12.2018, 20:06
@Menuett

Ja, so etwas kann ich auch immer nicht verstehen. Eine solche Versicherung ist soooo billig, kostet ca. 50 EUR im Jahr (auch ohne SB) - und daran wird dann gespart. Dabei kann so schnell ein sehr hoher Schaden entstehen, der sogar eine Existenz vernichten kann - für alles haben die Leute Geld, für Zigaretten, teure Smartphones, etc. pp - aber an so wichtigen Dingen wird gespart ....

sharinkaa 
Beitragsersteller
 31.12.2018, 11:36
@Menuett

Wofür einen Maulkorb? Mein Hund hat noch nie jemanden gebissen 😳

sharinkaa 
Beitragsersteller
 31.12.2018, 11:47
@Menuett

Ich denke nicht, dass mein Vater Das gemacht hat. Ich wollte gerne einen Hund, welchen Ich mir aber nicht leisten konnte. den er mir dann versprochen hat und ich meinte darauf hin zu ihm, dass ich kein Geld für einen Hund habe. Seine Aussage war er zahlt mir alles, Tierarzt kosten, Futter, Versicherung, einfach alles. Ich habe zu dem Zeitpunkt schon alleine gewohnt.. Das war vor 3 Jahren. Er hat weder Futter noch tierarzt kosten noch irgendwas gezahlt.. Hätte mir klar sein können. Aber Naja so daß ich alleine auf den Kosten und hab als Kind DUMMERWEISE (ich sehe ein dass ich daran hätte denken müssen) nicht gewusst dass es eine solche Versicherung gibt. Ich war 15 als ich den Hund bekam und ehrlich gesagt bin ich ziemlich überfordert mit dem ganzen Kram. Das heisst ich habe keine Versicherung und muss jetzt hoffen, dass die Frau sich nichts schlimmes getan hat. Ich glaube nicht dass mein Hund gefährlich ist und einen Maulkorb braucht, weil er sich nur erschrocken hat (ich mich auch ziemlich) vor der frau die hinter mir stand. Er hat sie NICHT gebissen und auch sonst noch nie jemanden. Er ist eigentlich ein sehr lieber Hund der sich erschrocken hat und eine Frau angesprungen. Ich sehe ein, dass ich die Verantwortung dafür tragen muss. Danke für die vielen Antworten.

dsupper  31.12.2018, 11:51
@sharinkaa

Aber wenn die Frau dich anzeigt, weil dein Hund sich aggressiv gezeigt hat und sie angesprungen und zu Fall gebracht hat, dann wird dieser Vorfall meist vom Ordnungsamt überprüft, d.h. dein Hund und seine Erziehung wird überprüft. Das kann dann schnell dazu führen, dass dein Hund als "gefährlich" eingestuft wird und die dann ersten Maßnahmen sind Leinen- und Maulkorbpflicht. Bei einem weiteren Vorfall können die Maßnahmen dann deutlich härter ausfallen ...

sharinkaa 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 01:28
@dsupper

Ich glaube darum muss ich mir keine Sorgen machen aber danke. Wenn jemand meinen Hund überprüfen sollte, wird er merken dass er nie. Als jemanden beißen würde, woraufhin ein Maulkorb nicht wirklich wirksam ist. Naja sie kennen Ihn ja nicht aber er ist ein sehr lieber Hund der niemanden absichtlich verletzen würde

dsupper  02.01.2019, 05:39
@sharinkaa

Ich habe auch nie behauptet, deinen Hund zu kennen oder dass es zu diesen Maßnahmen kommen wird.

Ich habe dir lediglich die ordnungsbehördlichen Möglichkeiten und Folgen aufgezeigt.

Hoffentlich bleiben die gesamten Arztkosten nicht an dir hängen, so ohne Versicherung. Das kann verdammt teuer werden.

schadensersatzforderungen, schmerzensgeld

zivilrechtliches zeug, wofür du die hundehaftpflicht hast

Tierhalterhaftung, § 833 BGB. Da hast Du hoffentlich eine entsprechende Versicherung.

Die Tierhalterhaftung ist eine Gefährdungshaftung und als solche verschuldensunabhängig.