Mein E-Scooter wurde geklaut und wurde mir von der Polizei zurückgebracht er ist kaputt.Bekomme ich jetzt das Geld was der E-Scooter wert war vom Täter zurück?

8 Antworten

Sofern der Täter ermittelt wird kannst du Schadenersatzansprüche über den zivilrechtlichen Weg geltend machen.

Wenn dann festgestellt wird, dass der Täter den Schaden auch verursacht hat, dann wird er ihn ersetzen müssen. Und wenn er das dann auch noch kann, dann bekommst du Geld.


lolol44 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 06:31

Und wenn er kein Geld hat geht er in den Knast und ich Zufuß😂

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S1lentium  14.07.2024, 06:37
@lolol44

Wenn er kein Geld hat, hat er dann halt Schulden. Die müssen zur Not dann halt eingefordert und letztlich gepfändet werden.

Der strafrechtliche Teil des Diebstahls ist eine völlig andere Sache.

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lolol44 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 17:39
@cafibone

Diese Typen sind in der Nacht in 8 Häuser mit eingestiegen ich glaube schon das die eine Freiheitsstrafe bekommen

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Bist du gegen Diebstahl (BSD) versichert ? Hast du eine Klausel für Schadensersatz bei Zahlungsunfähigkeit des Täters ? Wenn beide ja - gib es zusammen mit Strafanzeige der Polizei und Kostenvoranschlag an deine Versicherung

Wenn Nein: Rechtsanwalt holen - Titel holen - Titel an Inkasso Firma verkaufen - bekommst du 50 % des Wertes Titel gleich (einige russische Inkassodienste in Berlin zahlen sogar 55 % vom Titel aus - sofort)

Ist zu vergleichen mit Graffitischaden von 20.000 Euro am Haus wenn Täter gestellt wurde und zahlungsunfähig ist - solch eine Versicherung meine ich …


Ein Verdächtiger reicht nicht. Du brauchst einen Schuldigen.

Wenn Du den hast, dann kannst Du Schadensersatz bei ihm zivilrechtlich einklagen.

Dazu musst du den Täter verklagen.

Ein Verdächtiger reicht nicht aus. Der Verdächtige müsste zweifelsfrei als Täter verurteilt werden. Dann kannst Du ihn zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen.