Mein E-Scooter wurde geklaut und wurde mir von der Polizei zurückgebracht er ist kaputt.Bekomme ich jetzt das Geld was der E-Scooter wert war vom Täter zurück?
mein Roller wurde mir entwendet zu dem Zeitpunkt war er voll Funktionsfähig. Die Polizei brachte mir den Roller zurück und er war Komplett kaputt und nicht mehr fahrbar.
zahlt der Täter mir jetzt das Geld zurück oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
(die Polizei hat schon einen Verdächtigen, da in der Nacht Einbrecher unterwegs waren und die Identität von den Tätern festgestellt haben)
Das ist keine Werbung für Allianz sondern Beispiel für angesprochene Versicherung
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/ausfalldeckung/ https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/ausfalldeckung/#:~:text=Die%20Allianz%20unterst%C3%BCtzt%20Sie%2C%20wenn,Smart%22%20ist%20die%20Forderungsausfalldeckung%20mitversichert.
Schau mal in deinen Versicherungshefter
8 Antworten
Sofern der Täter ermittelt wird kannst du Schadenersatzansprüche über den zivilrechtlichen Weg geltend machen.
Wenn dann festgestellt wird, dass der Täter den Schaden auch verursacht hat, dann wird er ihn ersetzen müssen. Und wenn er das dann auch noch kann, dann bekommst du Geld.
Bist du gegen Diebstahl (BSD) versichert ? Hast du eine Klausel für Schadensersatz bei Zahlungsunfähigkeit des Täters ? Wenn beide ja - gib es zusammen mit Strafanzeige der Polizei und Kostenvoranschlag an deine Versicherung
Wenn Nein: Rechtsanwalt holen - Titel holen - Titel an Inkasso Firma verkaufen - bekommst du 50 % des Wertes Titel gleich (einige russische Inkassodienste in Berlin zahlen sogar 55 % vom Titel aus - sofort)
Ist zu vergleichen mit Graffitischaden von 20.000 Euro am Haus wenn Täter gestellt wurde und zahlungsunfähig ist - solch eine Versicherung meine ich …
Nur Beispiel:
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/ausfalldeckung/ https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/privat-haftpflichtversicherung/ausfalldeckung/#:~:text=Die%20Allianz%20unterst%C3%BCtzt%20Sie%2C%20wenn,Smart%22%20ist%20die%20Forderungsausfalldeckung%20mitversichert.
Ein Verdächtiger reicht nicht. Du brauchst einen Schuldigen.
Wenn Du den hast, dann kannst Du Schadensersatz bei ihm zivilrechtlich einklagen.
Dazu musst du den Täter verklagen.
Ein Verdächtiger reicht nicht aus. Der Verdächtige müsste zweifelsfrei als Täter verurteilt werden. Dann kannst Du ihn zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen.
Und wenn er kein Geld hat geht er in den Knast und ich Zufuß😂