Mehrheitswahl und Verhältniswahl sind die zwei grundlegenden Wahlsysteme.

Bei der Mehrheitswahl, auch Persönlichkeitswahl genannt, werden Personen gewählt. Die Person mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl.

Bei der Verhältniswahl, auch Listenwahl genannt, werden Personenlisten gewählt. Die Listen bekommen soviele Sitze wie es ihrem Stimmenanteil entspricht. Bekommt eine Liste beispielsweise 15% der Stimmen, bekommt sie auch (annähernd) 15% der Sitze.

Weitere Infos zur Mehrheitswahl und zur Verhältniswahl findest Du bei Staatsrecht for you - http://staatsrecht.honikel.de

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