Mehrere Ff gleichzeitig?

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Das Feuerwehrwesen unterliegt dem Landesrecht. Entsprechend gibt es auch in jedem Bundesland ein etwas anders formuliertes Feuerwehrgesetz bzw. von Bundesland zu Bundesland abweichende Regelungen.

Grundsätzlich ist es aber in allen mir bekannten Bundesländern so, dass eine Mehrfachmitgliedschaft unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Die Landesgesetze sagen meist irgendwas wie "eine Mitgliedschaft sowohl in der Wehr am Wohn- als auch am Arbeitsort ist möglich. D.h., in der Regel werden tatsächlich explizit die Wehren am Wohn- und am Arbeitsort aufgeführt. Manchmal ist aber auch eine andere Konstellation möglich... beispielsweise die Mitgliedschaft in der benachbarten Wehr, wenn der Weg dorthin kürzer ist als zur Wehr des eigenen Wohnortes oder so.

Letztendlich entscheidet aber die Wehrführung oder im Zweifel der Bürgermeister über die Aufnahme.

In einigen Bundesländern ist es übrigens so, dass man eine Erst- und eine Zweitmitgliedschaft hat. D.h., man ist z.B. regulär Mitglied seiner Wohnortwehr und unterstützt im Rahmen einer Zweitmitgliedschaft die Wehr am Arbeitsort. Dann ist aber die Erstwehr die "führende" Wehr, die die Einsatzkraft quasi an die Zweitwehr "ausleiht".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Meines Wissens kannst du (in NRW, in anderen Bundesländern bin ich nicht im Bilde) in die FF des Wohn- und in die des Arbeitsortes eintreten. Aber im Endeffekt ist das kommunale Sache und in jeder Feuerwehr können eigenen Regeln getroffen werden.

Das musst du mit der jeweiligen Wehrführung klären.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.

In Schleswig-Holstein ist es zumindest möglich, in deinem Wohnort und in dem Ort, in dem du arbeitest, in der FF aktiv zu sein.