Mediamarkt Reparatursetvice?
Hallo zusammen
Und zwar folgendes. Ich hab letztes Jahr im Media Markt (MM) November ein Staubsauger gekauft und leider ist er im März kaputt gegangen. Dann bin ich ich zum MM gegangen und hab ihn reparieren lassen, hab zwei Wochen gewartet und nachdem er zurück kam hatte er immer noch nicht funktioniert. Also bin ich dann wieder zum MM und hab ihn wieder einschicken lassen. Jetzt is er wieder zurück gekommen und funktioniert immer noch nicht....
Ich bin dann wieder zum MM gegangen und hab ein Rücktritt vom Vertrag gefordert, weil mir das echt zu doof war. Der Verkäufer meinte jedoch ich darf erst nach dem 3x reparieren eine Gutschrift verlangen.
Ich hab jetzt auch nochmal überall online geschaut, ob das stimmt selbst bei den Geschäftsbedingungen von MM aber ich finde nirgends etwas zu dieser Regelung...
Ist es den rechtens?
4 Antworten
§ 440 Satz 2 BGB:
„Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt"
Es gilt grundsätzlich, daß der Veräufer in der Regel mindestens zweimal nachbessern darf, „wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt“, wie § 440 Satz 2 BGB regelt.
So kann im Einzelfall ein zweiter Nachbesserungsversuch unzumutbar sein, sodaß die Nachbesserung schon nach dem ersten missglückten Versuch als gescheitert gilt.
Allerdings kann umgekehrt der Käufer auch mehrere Nachbesserungsversuche für sich beanspruchen, wenn etwa die Mangelbeseitigung objektiv außerordentlich schwierig ist.
Das ist im Einzelfall zu klären.
- Berufe Dich auf § 440 BGB
letztendlich ist es egal
Nacherfüllung durch ReparaturBei der Reparatur hat der Verkäufer nicht unbegrenzt Versuche. Das Gesetz sieht vor, dass Sie sie in der Regel höchstens zweimal dulden müssen, bevor Sie von Ihrem Recht auf Rücktritt oder Minderung Gebrauch machen können. In der Praxis kommt es aber auch auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass Sie bei technisch komplizierten Geräten wie einem Computer bis zu drei Versuche akzeptieren müssen.
Dasselbe gilt auch, wenn Sie sich für eine Ersatzlieferung entschieden haben. Auch hier müssen Sie nur zwei Versuche seitens des Verkäufers dulden. Weist die Ware dann immer noch einen Mangel auf, können Sie zurücktreten, mindern oder Schadenersatz verlangen.
Für Ware, die Sie ab dem 1. Januar 2022 kaufen, gilt dann, dass der Verkäufer nur einen Versuch für die Nacherfüllung hat (§ 475d Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Ist die Ware besonders sperrig oder zerbrechlich, können Sie auf eine Reparatur vor Ort bestehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 23. Mai 2019 (Az. C-52/18) entschieden. Handelt es sich um Gegenstände, die Sie leicht selbst zur Post bringen können, kann der Verkäufer die Rücksendung verlangen. In allen Fällen muss der Händler die Kosten übernehmen. Sie können einen Vorschuss für die Transport- oder Versandkosten verlangen.
Ja genau das hatte ich auch gelesen und der Verkäufer von Media Markt meinte aber erst nach dem 3 Versuch besteht die Möglichkeit auf Gutschrift
Ja, nach dem 3ten Mal kannst du von deinem Kaufvertrag zurück treten.
2 richtige Antworten hast Du ja bereits erhalten.
Was mich mal interessieren würde:
Was ist das für ein Staubsauger, wo der Reparaturservice nicht in der Lage ist, den zu reparieren.
Ein Tesla unter den Saugern?
Du hast den Sauger dann also jedes Mal zurückerhalten und der Sauger hat dann gesaugt bist der Akku leer war und wenn er auf die Station gehängt oder gestellt wird, lädt er nicht?
Nene ich hab den sauger leer erhalten und musste ihn erstmal aufladen um zu merken oh er lädt ja garnicht auf.. Hab ihn mit leeren Akku bekommen
Ja vorallem, was mich ja wundert.
Die haben bereits zwei Mal den Akku gewechselt aber nie probiert ob es funktioniert... Er wurde uns ohne Überprüfung wieder zurück gegeben.
Und ich kann mit 99% Sicherheit sagen, das sie nicht mal die Ladestation geprüft haben...